Kommentar von flienzi am 07.12.2005 21:35:34 
ich habe eine Frage!:-)
Danke für dein Material. Besonders Rechte und Pflichten 2 gefällt mir. Bei einer Karte würde ich dich gern etwas fragen, und zwar im Fall Erbberechtigung vor der Geburt! Was ist denn, wenn das zu erwartende Kind schwer geistig behindert zur Welt kommt? Seine Erbberechtigung geht dann auf den gesetzlichen Vormund des Kindes über (also die Mutter)oder erlischt die Erbberechtigung in diesem Fall? Man ist doch erst am Tag der Geburt rechtsfähig. Oder anders,wenn man schon vor der Geburt erbberechtigt ist - und dann vor der Geburt stirbt ? Was dann? Vielleicht dreh ich mich hier auch im Kreis, aber über eine Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße flienzi

Kommentar von flienzi am 13.12.2005 19:14:29 
Hallo antjef,
hab vielen Dank für deine schnelle Antwort.:-) Ich dreh mich nicht mehr im Kreis! Dein Material gefällt mir und ich werde es mit Sicherheit im Unterricht einsetzen. lg flienzi

Kommentar von fairy00 am 02.08.2011 13:04:34 
Antwort??
Finde dein Material toll :) Würde mich freuen, wenn die Antwort auf die vorherige Frage öffentlich gepostet würde. Grübel da nämlich jetzt auch drüber! danke!

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