Kommentar von mariapizza am 31.01.2006 11:53:47 
Ein Darstellungsfehler ...
.... ist Dir da leider unterlaufen. Wenn ich die aktuellen %-Sätze nehme und in Block I addiere, kommt nach der Klammer ein Wert von 42% des Bruttolohnes heraus. Das ist falsch. Nach Halbierung der %-Sätze kommt jedoch richtig: 21% d. Bruttolohnes heraus. Bei 42 % plus Steuern wäre jeder über der Marge, die das BVG festgelegt hat (hälftige Höchstgrenze). Gruß Uli

Kommentar von nefer am 06.02.2006 20:04:50 
Ja....da kommt 42% heraus....
...das sind die Abgaben die die Sozialversicherung von Arbeitgeber UND Arbeitnehmer zusammen bekommt! Das muss ich dann durch zwei teilen und dann kommen die 21% Prozent heraus, die der Arbeitnehmer zahlt! Das ist alles schon richtig so!

Kommentar von event am 25.09.2006 19:36:29 
Begründung
Die Begründung, warum er keine Steuern zahlt gefällt mir nicht. Er zahlt keine Steuern, weil er unter der Bemessungsgrenze liegt. Auch Nicht Azubis mit geringem Einkommen bleiben von der Steuerzahlung verschont. event

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