Kommentar von oblong am 18.04.2006 18:16:37 
Hoffentlich behältst du Recht, ....
und meine Kolleginnen und Kollegen wachen auf; ich überlege ernsthaft, dein Plakat nicht nur in DinA4-Größe am schwarzen Brett aufzuhängen, sondern dem Chef es noch zusätzlich ins Fach zu legen. ;-) Vielen Dank! Herzliche Grüße, oblong

Kommentar von mariapizza am 24.04.2006 12:22:48 
Der Vorgesetzte ...
... muss sobald er/sie Kenntnis von einer "gesundheitlichen Gefährdung" oder arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung erfährt, intervenieren. Geschieht "etwas" und man kann ihm/ihr nachweisen, nicht gehandelt zu haben, kann es richtig teuer werden. Dafür, dass er/sie handelt, wird ja schließlich das Gehalt bezahlt. Führung heißt Verantwortung. Gilt aber auch für Personalrat. siehe auch http://mitglied.lycos.de/BachmannundPartner Gruß UB

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