Kommentar von loreleygilmore am 19.03.2019 12:06:44 
Privater Geschäftsbrief
Ein Geschäftsbrief ist mit Vordruck. Hierbei handelt es sich um einen Privatbrief. Ich (Privatperson) reklamiere meine Jacke bei einer Firma. Die Rückmeldung der Firma erfolgt über einen Geschäftsbrief.

Kommentar von hewa am 20.03.2019 19:43:11 
@loreleygilmore
Der Ausdruck privater Geschäftsbrief hat durchaus seine Berechtigung. Es wird auch immer noch so definiert: "Ein privater Geschäftsbrief liegt vor, wenn eine Privatperson an eine Behörde oder ein Unternehmen schreibt, um ein persönliches Anliegen zu klären. Im Gegensatz zum Schriftverkehr zwischen Firmen und Behörden werden Briefblätter ohne Vordruck verwendet. Dabei müssen Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung eingehalten werden. Diese sind in der DIN 5008 festgehalten." Es wird auch ganz oft als halbprivater Brief bezeichnet. LG Hewa

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