Kommentar von schwingrid am 06.05.2013 11:36:00 
In
seiner Kürze an sich eine feine Sache, indes fehlt mir die Form: Absätze, Lesbarkeit, Rand, Korrekturen.

Kommentar von bgrueger am 07.05.2013 10:53:00 
Antwort auf Kommentar 1
Vielen Dank für die Rückmeldung! Absätze berücksichtige ich unter Punkt 1. Die Form darf laut Leistungsbeurteilungsgesetz (in Österreich) NICHT in die Beurteilung einfließen, außer bei der Textsorte "Brief".

Kommentar von graduado am 18.10.2015 01:51:11 
Hm
In Bayern ist die Leistung einer Deutschschulaufgabe in seiner Gesamtheit zu beurteilen. Die Bewertung anhand von Punkten wie in Englisch ist für Deutschschulaufgaben nicht zulässig. Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders ist. Somit wohl nur in Ösiland verwendbar. Außer das Kultusministerium anderer Bundesländer hat andere Regeln, was ich nicht verifizieren kann.

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