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Forum: "Diskriminierung und Mobbing gegen schwerbehinderte Lehrkraft"

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Diskriminierung und Mobbing gegen schwerbehinderte Lehrkraftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 11:11:40

Für mich bricht nach einem beschwerlichen Gang durch Kindergarten, Schule, Studium und Ref nun das zweite Schuljahr an (das 11. Schuljahr nach dem Ref.), in dem ich durch eine Diskriminierungs- und Mobbingkampagne der SL weit unter meiner Qualifikation und meinen Möglichkeiten eingesetzt werden soll.

War ich 9 Jahre lang an dieser Schule "ganz normal" Lehrer mit 17/25 Stunden Deputat abzüglich 4 Stunden Erlass wegen der Schwerbehinderung, also netto 13 Stunden Unterrichtsverpflichtung, wurde - nach ein paar aufgetretenen Problemen - der Fachberater des RP angefordert, der mich so schlecht bewertet haben muss, dass ich im letzten Schuljahr (bei gleicher Bezahlung) nur noch Lehrerassistent war. Ich war also einzelnen Kollegen zugewiesen, in deren Unterricht ich hauptsächlich saß, ohne etwas zu tun, es sei denn, es wurde etwas schülerzentriertes gemacht, wo ich dann mit herumging, um zu helfen.

Im kommenden Schuljahr - so ersehe ich es aus dem vorläufigen Stunden- bzw. Einsatzplan - bin ich sogar nur noch Lagerarbeiter. Ich habe immer 6 Stunden oder mehr en bloc "LZ/VB" (= Lehrerzimmer/Vorbereitung) im Plan stehen, also Orte, wo kein Schüler normal hinkommt.

So langsam muss ich mich da, glaube ich, gerichtlich wehren. Wer weiß da aus seiner Erfahrung (selbst, ÖPR, ÖVP, BfC...) konkrete Paragraphen, die mir im Kampf gegen RP und SL helfen könnten? Weitere Infos gerne per PN oder persönlich...

 



Was sagt ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 11:52:03

... denn die/der Schwerbehindertenbeauftrage der Shcule bzw. der übergeordneten Behörde dazu?



Die ÖVP...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 12:09:00

... gibt's derzeit nicht... Zu wenige sb Kollegen...

Die BVP ist seeeeehr untätig. Ihr Lieblingssatz:"Sie können ja mal einen Anwalt engagieren."

Ja kann ich, hätte ich schon als Kindergartenkind (über meine Eltern) brauchen können und da hätte ich sicher viele Verfahren gewonnen...  Ob das hier auch so vielversprechend wäre... Dazu schweigt sich die BVP aus.



Ich bin janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 14:41:57

immer dafür, den Dienstweg einzuhalten. Gab es denn kein Gespräch mit den Leuten, die dich eingeteilt haben? Schulleitung oder so? Es muss doch eine Begründung geben bzw. auf Nachfrage muss man dir doch nachvollziehbare Gründe nennen. Diese würden im Übrigen die Grundlage für weitere Vorgehensweisen bilden, denn ohne Aussage derer, die dich eingesetzt haben ist ja alles nur Mutmaßung deinerseits und damit argumentiert sichs nicht gut.

 



Duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elisabethalice Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 15:00:53

bist verletzt und mutmaßt alles mögliche. Ich gebe janne Recht. Du solltest erst das Gespräch suchen.

Schriftliche Kommunikationen (auch über Anwalt) sind schwieriger als die reale Begegnung. Mit dem Anwalt kannst du immer noch kommen.



Ich werde...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 15:53:54

.. garantiert nicht das Gespräch suchen! Die Zeiten sind vorbei, die Fronten verhärtet. Ich komme mit der SL nur noch zum Gespräch zusammen, wenn die SL mich dazu einlädt, und nur im Beisein von ÖPR bzw. BVP.

Gespräch gab es kein's, genau. Das ist schon ein Formfehler, aufgrund dessen ich den mir unterbreiteten, vorläufigen Stundenplan gleich schriftlich zurückgewiesen habe. Vor der Zuweisung irgendeiner Tätigkeit muss ein Teilhabegespräch geführt werden.

Ich will aber gar keine Ratschläge, was ich alles machen könnte... Ich will wissen, nach welchen Paragraphen ich Druck machen kann... Kuschelkurs ist nicht!



Dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elisabethalice Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2018 16:06:06

ist das wohl ein Fall für missmarpel93. Kontaktier ihn hier bei 4t. Er kennt sich wohl am besten aus bei so etwas.



BaWü?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2018 09:58:49

Auskennen tu ich mich bestenfalls in NRW - wie dem Satzbau schon zu entnehmen ist.

Also erster ansprechpartner müsste der Lehrerrat (LR) an der Schule sein, der zwischen dem/der Betroffenen und der Schulleitung um Vermittlung gebeten werden sollte. Der LR sollte in jedem fall den Personalrat (PR) und den/die Beauftragte(n) für Schwerbehinderte bei der zuständigen Bezirksregierung (Bez.-Reg.) einschalten.

Eine Durchschrift des Personalgutachtens muss in der Handakte der SL vorliegen. Beurteilte haben Anspruch auf Einsichtnahme und können gegen  das Gutachten bzw. den Personaleintrag Einspruch erheben und diesen überprüfen lassen. Stellt sich der Eintrag als nicht gerechtfertigt und unzuläsig heraus, muss er aus der Akte bei der Bez.-Reg. entfernt werden.

Darüber hinaus würde ich mir anwaltlichen Beistand suchen und ggf. den Hauptpersonalrat (HPR) bei der obersten Schulbehörde (Ministerium bzw. landesoberschulbehörde) einschalten.

Bei der dargestellten (verfahrenen) Geschichte geht aber aus meiner Sicht nichts ohne einen auf Dienstrecht spezialisierten Anwalt. Und das möglichst zügig, um nicht ggf. Fristen verstreichen zu lassen.



Einen Lehrerrat...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2018 10:20:29

... gibt es entweder in BaWü grundsätzlich nicht, oder du meinst damit den ÖPR (Örtlicher Personalrat), der bereits eingeschaltet ist. Sollte der den Hauptpersonalrat (HPR), den du vermutlich mit "Personalrat" meinst, steht das ja nicht in meiner Macht... Die wissen dann schon, was sie machen.

Die Personalakte ist zu geringsten Teilen bei uns an der Schule, und ja, die Einsicht kann ich beantragen. Werde ich vielleicht wirklich mal tun, aber jetzt ist keiner da, also kann ich den Dienstweg nicht beschreiten.

Ich hatte schonmal Kontakt zum Anwalt für Verwaltungsrecht, der schon etliche Erfahrung mit Lehrerproblemen gegenüber der SL betreut hat. Aber Anwälte, so sehr sie auch Fachanwälte sein mögen, vielleicht gibt es Verordnungen oder Gesetze, die sie nicht kennen, ihnen nicht spontan oder mit dem übllichen Rechercheaufwand ein-/auffallen.

Darum geht es mir.

 



Mandatierungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2018 10:54:42

Kontakt zu einem RA hilft nicht, ohne Mandat gibt der auch nur allgemeingültige Hinweise aus seiner bisherigen Praxis.

Ich habe in meinem Beitrag die Verhältnisse in NRW angeführt. Jede weiterführende Schule hat hier einen Lehrerrat, also einen aus dem Kollegium gewähltes Gremium an Vertrauensleuten, das zwischen dem Kollegium und der Schulleitung vermitteln soll.

Zuständig bei Personalentscheidungen ist aber ausschließlich der Personalrat des entsprechenden Schulkapitels bei der Bezirksregierung, da Lehrkräfte Bedienstete des Landes vertereten durch die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schule liegt, sind. Disziplinarvorgesetzter ist in der Regel der Rechtsdezernent der Schulabteilung der zuständigen Bezirksregierung. Das dürfte auch in BaWü nicht anders sein.

Der Hauptpersonalrat ist in NRW beim Schulministerium angesiedelt.

Einen ÖPR - örtlichen Personalrat - gibt es in NRW nicht.



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