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Forum: "Angst von Eltern verklagt zu werden?"

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Angst von Eltern verklagt zu werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frl_honig Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 12:38:33

Beim Stöbern im Netz bin ich über diesen Artikel hier aus dem letzten Jahr gestolpert: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/kampfzone-schule-immer-mehr-lehrer-schliessen-rechtsschutz-versicherungen-ab-132271764

Also dass immer mehr Schulen udn Lehrer sich Rechtsschutzversicherungen holen. War ein bisschen Baff deswegen. Klar, ich bekomme das im Schulalltag auch mit, dass die Eltern sich immer hufiger beschwerenm, wenn die Kinder schlechte Noten bekommen und halten das für eine UNgleichsbehandlung. Aber dass das bis zum Rechtsstreit wird habe ich nur in Ausnahmen erlebt.

Ich bin selber bei der GEW und habe da (glaube ich) eine Rechtsschutz mit drin.

Aber wie handhabt ihr das? Habt ihr Angst vor sowas?



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von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 13:19:45

und extra deswegen eine RSV abzuschließen halte ich für stark übertrieben.

Zum einen können Eltern erstmal keinen Lehrer direkt verklagen, außer derjenige hat etwas Strafbares begangen, wie z.B. körperliche Gewalt gegen Schüler. Da zahlt dann aber auch keine RSV. Wollen Eltern wegen Noten klagen, müssen sie erst einmal die Schule bzw. die übergeordnete Behörde verklagen. Die wird dann erstmal intern untersuchen, ob an der Sache tatsächlich was dran ist. Dass ein Lehrer da persönlich vor den Kadi gezerrt wird ist höchst unwahrscheinlich. 

Zum anderen kann auch nicht die Notengebung an sich vor Gericht geklärt werden, sondern nur die Frage, ob formal alles richtig gelaufen ist. Solange man sich da an die Vorschriften hält, kann also eigentlich nichts passieren.

Insofern ist das für mich nur maßlos übertriebenes Mediengetöse. In meiner ganzen Laufbahn habe ich auch noch nicht erlebt, dass ein Kollege wegen Noten verklagt wurde.



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von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 14:53:10 geändert: 31.10.2019 14:53:37

Ich halte eine berufsbezogene Rechtschutzversicherung für sinnvoll. Ich bin mit aus diesem Grund schon lange in einem Lehrerverband, da er verschiedene Versicherungen anbietet und man so oder so sich Beratungen einholen kann.

Ich habe die Versicherung zwar noch nie gebraucht, die Rechtsberatung aber schon. Gerade im Berufsalltag kann man hin und wieder kompetente Beratung gebrauchen.

Wenn ich beim BLLV sehe, wie viele Juristen die inzwischen in der Rechtsabteilung beschäftigen müssen und ich in der Zeitschrift des Verbandes über die Fälle lese, rate ich jedem schon aufgrund der Rechtschutzversicherung in einen Lehrerverband zu gehen.

Den verlinkten Artikel habe ich nicht gelesen, weil dieser immer auf meinem Bildschirm verschwindet.



Wenn du Beamter bist,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 17:29:20 geändert: 31.10.2019 17:30:26

ist dein Dienstherr verpflichtet, dich gegen Beschuldigungen in Schutz zu nehmen. Natürlich wird er von Amts wegen die Begründetheit der Vorwürfe überprüfen müssen. Aber wenn du sauber in Übereinstimmungen mit den Vorschriften gehandelt hast, vertritt er dich auch vor Gericht ohne Kosten für dich.

Eine Rechtsschutzversicherung ist allerdings erforderlich, wenn dein Dienstherr gegen dich vorgeht bzw. dir etwas vorenthält (Beihilfe, Beurteilung...).

In der Hoffnung, dass das niemand widerfährt

 

rfalio

P.S.: Bei dem Link ist anscheinend ein Script beschädigt, funktioniert bei mir auch nicht!



Bleib gelassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 17:52:50 geändert: 31.10.2019 17:54:03

und laß sie doch klagen. Wenn sie nichts Besseres zu tun haben...              Von sowas lasse ich mich doch nicht ins Bockshorn jagen! Solange Du  nicht grob fahrlässig handelst und gegen Deine Dienstpflichten verstößt, kann Dir nichts passieren. Ich jedenfalls habe dafür keine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen; damit werte ich solche Tendenzen ja nur noch auf. Eltern, die aus jedem (nichtigen) Anlaß damit drohen den Anwalt einzuschalten, stellen sich in meinen Augen nur selbst ein Armutszeugnis aus.

Also: Kopf hoch!  

LG  

Hesse

 



Andere Bedingungen in der Schweiz?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2019 22:13:02

1) Der Artikel hat ne Paywall, bringt also nicht viel

2) Der Artikel stammt aus der Schweiz. Die Kommentare oben beziehen sich immer auf das Beamtentum, und dass der Dienstherr bei Beamten erstmal zur Seite steht.
Ist das in der Schweiz auch so? Sind dort Lehrer verbeamtet?
Wenn nicht, ist das vielleicht eine Erklärung für die häufig abgeschlossene RSV. 
Weiß das jemand?



Absicherungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: spocks-bart Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2019 08:26:30

Solltest du in der GEW oder der VBE sein, hast du neben einer Berufshaftpflicht auch automatisch Rechtsschutz, d.h. im Falle einer Anklage bekommst du juristischen Beistand, sodass du dich nicht extra privat absichern musst.

Mich würde interessieren, ob es einen akuten Anlass gibt. Vielleicht gäbe es ja noch andere Wege, einen etwaigen Konflikt beizulegen. Oft handelt es sich ja um Angelegenheiten der Aufsichtspflicht, Notengebung, §90 etc., wenn Eltern mit dem Anwalt drohen.   



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