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Forum: "Unfall auf Dienstweg während dem Ref!"

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hat anklage erstattetneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2006 21:50:59

hat er auch, weil mir das der polizist sogar gesagt hat- telefonisch. Naja, tatsache ist, dass die jetzt bei der staatsanwaltschaft vorliegt. Mir war auch klar, dass nichts passiert, wenn es kein öffentliches interesse gibt. Aber was meinen die mit öffentlichem interesse? Ich meine, wenn die AKTE ein staatsanwalt vorgelegt bekommt, der scharf drauf ist, dies zu verhandeln, dann macht er es auch!!

kurz dachte ich, dass ich das ref ref sein lasse und mir einen job suchen sollte, wo ich mal schnell vieieieieiellll geld verdiene. Aber dann denke ich wieder an meine kids und das es mir spaß macht und... die vermissen mich ja dann :)


öffentliches interesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 00:09:25

körperverletzung wird automatisch zu anzeige gebracht (durch die aufnehmenden polizisten). fährlässige (durch die polizeibeamten) nur, wenn ein öffentliches interesse besteht (was auch immer das sein mag). da der unfallgegner die anzeige erstattet hat, isses wurscht, das wird so oder so verhandelt, wenn nicht wegen geringfügigkeit eingestellt, o.ä.


Abwarten ist nicht einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 12:21:16

aber vielleicht wird es nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Bin zwar nur Laie, aber meines Wissens nach gilt für die Reparaturkosten Folgendes: Wenn man vorher ein Gutachten erstellen lässt, was es kosten würde, kann man den genannten Betrag des Gutachtens zum größten Teil von der Versicherung erhalten, sofern man eine Vollkasko hat (bei Fremdverschulden dann bei der gegenerischen Versicherung). Wenn man es dann selbst richtet oder die Beule drin lässt, ist das egal. Bei Reparatur auf Rechnung ist das ja sowieso hinfällig.
Und wegen der "Körperverletzung" lief es bei einer Freundin von mir, die tatsächlich ein heftiges Schleudertrauma hatte, auf ein Schmerzensgeld raus, das, so weit ich mich erinnere, auch über die Versicherung abgedeckt war. Leider ist die Freundin grad in Urlaub, sonst hätte ich nachgehakt.
Also, lass dich nciht kirre machen,
kunkelinchen


werde berichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 16:19:25

ja, im grunde kann ich nur abwarten. Auf jeden fall kann es sich etwas arg hinziehen - so die polizei-,weil viele staatsanwälte wegen der WM abgezogen, beschäftigt, ... sein werden.
Ich werde einfach die ADAC- Rechnung beim regierungspräsidium (dahin geht dieses Formular über die Meldung während der Dienstfahrt)einreichen, in der Hoffnung, dass wenigstens dieses beglichen wird. Auf jeden Fall danke ich für die Tipps und das mit der Gerichtshilfe werde ich, falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, auch beantragen.
ich werde berichten, wenn sich etwas tut. Habe schon überlegt ob da irgendwas von der steuer absetzen kann :) vielleicht hätte ich doch n paar semester jura dranhängen sollen, dann wüsste ich jetzt bescheid.



@bea 22neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 18:21:19

Noch mal ganz exakt:
Hast du eine schriftliche Anordnung der Dienstreise? Dann bist du versichert über den Dienstherrn.
Gab es die nicht, war aber die Fahrt dienstlich bedingt, so erstattet ( in Bayern) die Regierung zumiondest den Selbstbehalt der Vollkasko ( früher 750 DM).
Auf jeden Fall kannst du Kosten, die über die Erstattung hinausgehen, bei der Steuer absetzen. Leg dann den Bescheid der Regierung im Abdruck bei, dann gibst keine Probleme.
Bei mir wurde damals bei einer abendlichen Heimfahrt vom Essen mit den Schülerzeitungsredakteuren der Totalschden durch Wildunfall mit eben 750 DM erstattet; den Rest konnte ich zumindest bei der Steuer absetzen.
Drück die Daumen
rfalio


schriftliche anorndung der dienstfahrtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2006 18:59:00

nun ja, ich bin von der schule (ausbildungsort Nr.1) ins seminar gefahren (ausbildungsort Nr.2), weil ich dort eine zusatzquali für das Grundschulenglisch mache. ich habe nichts schriftliches, aber ich würde es bekommen, weil der englischkurs für mich pflicht ist.
Tatsache ist, dass ich sogar (so ist es in Baden-W.)eine schriftliche genehmigung von meinem rektor gebraucht hätte, die besagen sollte, dass ich mit dem auto fahren "darf".
Die habe ich nicht, ...werde ich aber bestimmt erhalten, weil ich an dem Tag meinen UB hatte und mit einer Kiste voller materialien nie und nimmer anders an der schule angekommen wäre.
Aber ist auch wieder ein guter tipp mit der steuer. Muss ich mal nachfragen, wie das bei uns in B-W so läuft.

Danke


erstmal aufatmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.07.2006 13:21:40

hallo ihr lieben,
vielen dank für die aufmunternden worte, die hilfe .... habe einen brief erhalten, in diesem steht, dass ich wegen dem vorwurf fahrlässige körperverletzung (nur zur info nochmal: es war ein UNFALL, ich habe niemanden verprügelt) .. nicht vor gericht komme. Man kann mich jetzt noch auf privatem wege verklagen...jetzt muss ich auch zwar wieder hoffen, aber besser als nichts!!!
Melde mich nochmal, wenn alles überstanden ist.
Wegen der Kostenrückzahlung kann ich noch nicht berichten, da ich noch keine antwort erhalten habe!!
Liebe grüßis
Bea


Schnaufe mit aufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.07.2006 14:19:34

denn als Beamter bist du immer doppelt angesch...., wenn es zu einer strafrechtlichen Gerichtsverhandlung kommt. Aber das ist ja nun vom Tisch.
Wegen der privatrechtlichen Forderungen setzt sich die Gegenseite mit dir oder deiner Versicherung in Verbindung; die Versicherung begleicht dann berechtigte Forderungen oder lässt es auf einen Prozess ankommen.
Zu deinem Schaden: Wart mal den Bescheid von der Regierung ab, was die zahlen und reich u.U. einen Eigenbeleg ( Reparatur in Eigenarbeit mit Teilekosten) nach. Da ich annehme, dass du nicht Vollkasko oder Teilkasko versichert bist, ist von deiner Versicherung keine Zahlung an dich zu erwarten. Zahlungen der gegnerischen Versicherung kannst du nur beanspruchen, wenn dein Unfallgegner auch einen Teil der Schuld trägt. Das müsste in dem Bescheid der staatsanwaltschaft vermerkt sein.

Alles Gute
rfalio


Hi Bea22neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anja_seiler Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.07.2006 14:23:19

habt ihr im Seminar kein Schulrecht? Frag' doch den Menschen mal, der Schulrecht bei euch unterrichtet. Das sind oft ausgebildete Juristen. Die können dir sicher auch sagen, wie das mit einem Rechtsanwalt ist usw.

Wenn du kein Schulrecht hast, frag' am Seminar nach einem Juristen, der dich beraten kann.


Habe schon schulrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2006 06:39:19

hi,
habe zwar schulrecht, aber die helfen einem nicht so ganz weiter, weil ich ja im Ref bin...andere gesetze... dann unfall... kennen sich die meisten nicht aus.
Bei einem Juristen war ich schon am Anfang... hat gemeint: abwarten. Habe keine Rechtschutz und deswegen hat er menschlich- nett, gemeint: lohnt sich für sie nicht da irgendetwas zu machen. Vor allem: bin schon schuld, dass weiß ich auch. Eine Teilschuld hat meiner Meinung nach ein Pkw, aber da meinte die Polizei, dass nur die Reifenspuren dafür sprechen, keine Zeugen, keine Zeugen, keine Chancen sozusagen...!

Viele Grüße
Bea


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