werden nach folgender Formel berechnet:
"Anzahl der Beschäftigten" mal "Regelstundenmaß" (Gs wird mit 28 gerechnet) geteilt durch 450.
Die Anzahl der Schüler der Schule ist nicht relevant.
Beschäftigte sind alle Lehrer, auch LAAs.
Falls du eine Quelle brauchst: Solche Dinge stehen in den Wahlunterlagen, die immer vor der PR-Wahl an den PR geschickt werden.
Die Anzahl der Verfügungsstunden kann aber auch höher sein, wenn besondere Dinge vorliegen, z.B. mehrere Schulstandorte, ... Man kann dann mit dem Schulleiter eine Dienstvereinbarung nach §40 LPVG beschließen, indem man eine höhere Anzahl von Verfügungsstunden beschließt, dafür aber im Gegenzug die PR-Versammlungen außerhalb der gebundenen Unterrichtszeit abhält.