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Forum: "Schulleitergutachten im Ref in Ba-Wü"

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Schulleitergutachten im Ref in Ba-Wüneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffie_hexe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 00:19:04

Hallo!

Ich brauche eure Hilfe! Bzw. meine Freundin braucht sie. (Sie ist so am Boden, dass ich ihr unter die Arme greife - na ja, das würde ich auch so tun, aber sie kennt euch nicht - falscher Fehler .)

Sie ist im Referendariat in Baden-Württemberg, Realschule und hat nun alle ihre Prüfungen beendete.

Da sie ihre Leistungsziffer mitgeteilt bekommen hat und alle Teilnoten weiß, konnte sie sich die Note des Schulleitergutachtens errechnen und erschrak.

2,5

Daraufhin hat sie ihren SL angesprochen und der händigte ihr eine Kopie des Gutachtens aus (die auch nicht wieder zurück haben wollte). Er begleitete dies mit den Worten "Dieses Gutachten ist auf Grundlage deiner" (Anmerkung: Er hat allen Refs das Du angeboten.) "Mentoren erstellt worden und ich stehe voll und ganz dahinter."

Es sind in diesem Gutachten viele negative Punkte aufgezählt und keine (okay eine) ihrer positiven Arbeiten erwähnt worden.

Wenn meine Freundin ihre e-Mails überprüft, war der SL darüber informiert, dass...
- sie alles eigenverantwortlich geplant und vorbereitet war.
- sie eigenverantwortlich mit ihren Klassen bei ProFamilie und in der Stadtbibliothek war.
- sie dafür verantwortlich ist, dass das Schulgebäude verschönert wurde.
- sie neben dem Unterricht zusätzlich hospitierte.
- sie neben der Unterrichtszeit in der Kletter-AG mitarbeitete.
etc...
All das wurde NICHT erwähnt!

Stattdessen wurde beschrieben, dass sie aus unerklärlichen Gründen ihr Klassenamt niedergelegt hat (Anmerkung: Der Hauptklassenlehrer ist ein bekannter Choleriker, der sie in aller Öffentlichkeit niedermacht. Ob das damit zusammenhängt, dass sie seine Annäherungsversuche nicht beachtet hat, weiß keiner. Er hat sich im Übrigen auch einer früheren Referendarin versucht zu nähern, deren Mentor er war...).
Auch wurde erklärt, sie könnte nicht mit ihren Mentoren zusammenarbeiten (siehe 4 Zeilen weiter oben. Dieser Kollege hat sich jedoch genauso in der Öffentlichkeit wieder bei ihr entschuldigt und ihr gesagt, dass sie ein super Team seien und gemeinsam so viel auf die Beine gestellt hätten. Ein anderer Mentor kümmerte sich gar nicht um sie, worauf sie den Mentor und den SL ansprach. Es änderte sich jedoch nichts. Dieser Mentor hat auch gar nicht das Fach unterrichtet, in dem er ihr Mentor war - ist das normal?)
Des Weiteren wurde erklärt, sie wäre nicht zuverlässig (weil sie 2-mal zu Schulrecht zu spät kam - mehr viel dem SL dazu nun auch nicht mehr ein. Aber in e-Mails hat er sich bedankt, dass sie die Homepage der Schule so aufmerksam liest und Fehler korrigiert...)

Lange Rede, kurzer Sinn:

Was kann sie tun???

Darf der SL ihr das Gutachten vor Beendigung der Ref-Zeit aushändigen? (Mir wurde ganz klar gesagt, das geht nicht (Ba-Wü, GHS, Ref 2003-04).)
Wenn nein, wäre das ein Formfehler und damit anfechtbar?

Gibt es andere Möglichkeiten?

(Sie druckt nun schon alle e-Mails zwischen ihr und dem SL und Mentoren aus...)

Vielen lieben Dank schon mal für all eure Gedanken, Ideen und Infos!
Steffie


Schulleitergutachtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vea Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 02:47:21

Hallo Steffie,

ich habe mein Referendariat erst letztes Jahr beendet, allerdings in Rheinland-Pfalz, deswegen weiß ich nicht so ganz genau, ob ich dir in dieser Angelegenheit wirklich weiterhelfen kann.

Bei uns ist das üblich, dass der Schulleiter das Gutachten dem Referendar aushändigt. All dies fließt ja mit in die Vornote ein, die dem Referendar auch vor der Endprüfung mitgeteilt wird.

Ich befürchte fast, dass es in dem Fall deiner Freundin schon fast zu spät ist, um etwas zu unternehmen. Sie hätte vielleicht zu einem früheren Zeitprunkt auf einen Wechsel der Schule bestehen können. Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Seminar Kontakt aufnehmen. Die sind Ansprechpartner, weil sie ja auch die "Vorgesetzten" sind. Bei uns wäre der AS-Leiter (Leiter vom Allgemeinen Seminar) der Ansprechpartner. (In anderen Bundesländern heißt das AS auch schon mal Hauptseminar.)

Ansonsten ist man im Referendariat oft leider dazu gezwungen, die Dinge einfach so hinzunehmen. Aber so wie ich das deinem Beitrag entnehmen kann, muss deine Freundin wegen dieser Probleme nicht befürchten, durch die Endprüfung zu fallen, oder? In der letzten Prüfung hat der Schulleiter - jedenfalls ins Rheinland-Pfalz - nichts mehr zu sagen; die Mentoren allerdings schon. Das könnte eventuell noch einmal zum Problem werden, wenn der Prüfungsvorsitzende sich bequatschen lässt.

Ich denke aber, dass das Seminar (vielleicht auch der Oberchef des Seminars) der richtige Ansprechpartner ist. Die müssen sich kümmern!

Viel Glück jedenfalls für deine Freundin!
Viele Grüße,
vea



Gegenschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 08:01:41

Moin!
In S-H bekommen die Referendare sogar offiziell vorher einsicht in das Gutachten und dürfen dann dazu eine Stellungnahme abgeben, die mit in die Prüfungsakte kommt.

Oder eventuell an den Personalrat wenden, vielleicht können die noch irgendwas machen?

ich drück die daumen.

lg,
eiszauberin


Personalrat oder/und Lehrergewerkschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 08:40:58 geändert: 18.06.2006 09:06:07

Ich denke auch, dass man hier sich einmal beim Personalrat oder auch bei einer Lehrervertretung (z.B. GEW - die haben auch eine Studentenabteilung, soweit ich weiß) durchfragen sollte, wer da am besten helfen kann. Ohne kompetente Beratung würde ich nichts Voreiliges unternehmen, um die Sache nicht in den Sand zu fahren. Ich glaube, für Ba-Wü wäre tatsächlich die GEW ein ganz guter Ansprechpartner.
Viel Erfolg!
ysnp


Die GEW hilft immer...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: batk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 08:52:16

ich würde deiner Freundin den Rat geben, sich an die Fachleute der GEW zu wenden. Sie wissen Bscheid und können angemessene Ratschläge geben. So ist deine Freundin auf der sicheren Seite und unternimmt keine unüberlegten oder nachteiligen Handlungen. Ich wünsche ihr viel Glück, hoffe es wird schon werden...
Gruß Batk


In Ba-Wü andersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffie_hexe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 13:33:20

Hallo zusammen!

In Ba-Wü bekommt der Referendar das SL-Gutachten nicht zur Einsicht! Die anderen Referendare an der Schule haben ihres auch nicht bekommen.

Meine Freundin ist nicht in der GEW und Kollegen sind vom Personalrat, aber in wie weit fallen die den Kollegen bzw. dem Chef "in den Rücken"?

Ans Seminar wenden, das habe ich ihr auch geraten!

Also warten wir auf morgen.
LG,
Steffie


Nochmals GEWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 14:20:35 geändert: 18.06.2006 14:30:14

Auch wenn man nicht in der GEW ist, sollte man es versuchen, sich an die zu wenden. Ich bin sicher, dass sie ein offenes Ohr haben.
Zum Personalrat: Man könnte sich auch an den Vorsitzenden (Geschäftsstelle) wenden und fragen, wer für Referendare zuständig ist. Damit kann man die Personalräte der Schule umgehen.
ysnp


@steffie_hexeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 17:51:20

Deine Bedenken bezüglich der Einschaltung des Personalrates sind sehr angebracht. Deshalb müsste es auch einen Ausbildungspersonalrat geben, den man hier einschalten kann.

Die Aussage, dass man als Ref. sein SL-Gutachten nicht zur Einsicht erhält ist richtig. Allerdings kann man aus obigen Fall keinen anfechtbaren Formfehler ableiten.

Eine Anfechtung der Note des SL ist dann möglich, wenn die Beurteilung nicht mit der Note übereinstimmt und/oder die Darstellung des Arbeitsverhalten der Referendarin fehlerhaft oder grob unvollständig ist. Ein gewisses Maß an Unvollständigkeit ist stets vorhanden.
Aus obiger Darstellung entnehme ich nur einen möglichen Anfechtungsgrund: Der SL lobt die Referendarin mehrfach oder ausdrücklich für Diensterfüllung im besonderen Maße und beachtet dies in der Beurteilung nicht.


Meines Erachtens....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dorfkind78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 18:07:58

...kann man gegen jedes Gutachten Einspruch erheben. Erkundige dich einmal beim Seminar, die müssten da weiterhelfen können.
Ansonsten gilt (so blöd das ist): keep cool.


Liebe Grüße,
Dorfkind


Für einen LAAneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2006 21:03:49

ist der Personalrat des Studienseminars zuständig, also nicht der Schule! Da fällt das Problem Befangenheit wahrscheinlich sofort weg.
Auch in RLP werden meines Wissens die Gutachten nicht offengelegt.
Üblich ist auch hier, dass der Schulleiter das Gutachten schreibt und die Note festsetzt, aber er muss das Urteil des oder der Mentoren berücksichtigen.
Nach deiner Schilderung scheint da einiges schiefgelaufen zu sein. Aber man sollte auch hier die andere Seite hören.
Vielleicht auch mal überlegen, welchen Einfluss die positive Änderung des SL Gutachten auf die Gesamtnote hätte und ob man den Stress bei einem Rechtsstreit gewachsen ist.


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