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Forum: "Nebentätigkeit"

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Nebentätigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: toxypetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 13:07:57 geändert: 01.11.2006 13:08:51

Liebe Kollegen,
ein ähnliches Thema gibt es schon, allerdings habe ich eine andere Frage:
ich (NRW) möchte gerne eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des Dienstes ausüben, die nicht vertragsgebunden ist.

Beim Durchstöbern der Gesetze und Informationen bin ich darauf gestoßen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die über 6000€ pro Kalenderjahr betragen, an den Dienstherrn abgeführt werden müssen. Dies steht aber in Widerspruch zu meinen Informationen, dass so einige Kollegen mehr als 1000€ im Monat dazu verdienen.

In einem Beitrag dieses Forums "Wie viel Nebentätigkeit ist erlaubt?" wird nebenbei mitgeteilt, dass sich Einküfte in NRW nur steuerlich auswirken.

Meine Fragen:
Auf wen trifft die Pflicht der Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten zu bzw. für wen nicht? Ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden oder nicht? Wenn ja, welche?

Für eure Antwort-Bereitschaft danke ich im Voraus!
Gruß
toxypetra


Egal ob 6000 oder mehrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 14:52:24

Ich würde dir dazu raten, die sog. Nebentätigkeitsverordnung genau zu studieren und zu beachten, sonst riskierst du Ärger. Da findest du Beispiele für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, aber auch unter § 10, dass "der Beamte ... nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten ..., die er gegen Vergütung ausüben will, seinem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen (hat)".


Danke, das weiß ich bereits, da ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: toxypetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 16:42:08

die Verodnung bereits genau studiert habe. Diese sowie andere Gesetze und Informationsblätter, die ich durchgearbeitet habe, liefern mir allerdings keine Antworten auf meine oben gestellten Fragen.

Gruß
toxypetra


Bin zwar,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 18:51:18

ein anderes Bundesland, aber ich würde auch jegliche Arten von Nebentätigkeiten angeben, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Übrigens, werden bei mir an der Schule jedes Jahr Blätter zur Angabe von Nebentätigkeiten an jeden Lehrer verteilt. Hat man keine, schreibt man Fehlanzeige drauf, hat man welche, gibt man sie an. Ich finde es praktisch, dann muss man sich nicht überlegen, wo bekomme ich was her. Es wird dann gesammelt und weitergeleitet.
Grüssle


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