Liebe Kollegen,
ein ähnliches Thema gibt es schon, allerdings habe ich eine andere Frage:
ich (NRW) möchte gerne eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des Dienstes ausüben, die nicht vertragsgebunden ist.
Beim Durchstöbern der Gesetze und Informationen bin ich darauf gestoßen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die über 6000€ pro Kalenderjahr betragen, an den Dienstherrn abgeführt werden müssen. Dies steht aber in Widerspruch zu meinen Informationen, dass so einige Kollegen mehr als 1000€ im Monat dazu verdienen.
In einem Beitrag dieses Forums "Wie viel Nebentätigkeit ist erlaubt?" wird nebenbei mitgeteilt, dass sich Einküfte in NRW nur steuerlich auswirken.
Meine Fragen:
Auf wen trifft die Pflicht der Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten zu bzw. für wen nicht? Ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden oder nicht? Wenn ja, welche?
Für eure Antwort-Bereitschaft danke ich im Voraus!
Gruß
toxypetra