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Forum: "Verbeamtungslehrprobe NRW - Was passiert, wenn die nicht bestanden wird??"

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Verbeamtungslehrprobe NRW - Was passiert, wenn die nicht bestanden wird??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 18:02:03

Hallo

anlässlich eines Falles in meiner Umgebung haben sich mir bzgl. der Verbeamtung auf Lebenszeit in NRW folgende Fragen ergeben:

1. Wer nimmt an der Verbeamtungslehrprobe teil?
-> Muss der Dezernent der Bezirksregierung teilnehmen oder reicht die Anwesenheit der Schulleitung? An der Schule hatten wir schon mehrere Varianten....

2. Was passiert, wenn der Schulleiter keine Empfehlung zur Verbeamtung auf Lebenszeit in das Gutachten schreibt?
-> Kann man die Lehrprobe wiederholen?
-> Wird man bei "Nichtbestehen" in das Angestelltenverhältnis gestuft?

3. Eine Kollegin hat eben diese Verbeamtung nicht geschafft und die Schulleitung sprach davon, dass die Kollegin eine Planstelle habe.
-> Was hat es mit dieser Planstelle auf sich? Hat nicht jeder, der regulär eingestellt wurde, eine Planstelle?
-> Im Internet fand ich die Information, dass man bei einer Planstelle regulär angestellt ist und nach 2 Jahren unbefristeter Beschäftigung die Möglichkeit hat, in das Beamtentum zu gelangen.

Ehrlich gesagt, bin ich ob der ganzen Informationen etwas verwirrt und würde mich um Aufklärung freuen!

Viele Grüße!


dringend Beratung einholen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 19:01:25

in der Regel erfolgt eine Festanstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe. Diese Probezeit dauert in der Regel 30 Monate und endet mit der Feststellung der Bewährung. Dazu wird eine dienstliche Beurteilung durch die SchulleiterIn erstellt. Konnte die Bewährung noch nicht festgestellt werden, erfolgt i.d.R. eine Verlängerung der Probezeit, spätestens an dieser Stelle sollte deine Kollegin sich ganz dringend an ihren Personalrat wenden !!!
Das mit der Planstelle siehst du richtig, Festanstellungen erfolgen immer auf eine Planstelle, im Gegensatz zu Vertretungsstellen.
Deiner Kollegin wünsche ich kompetente Beratung und viel Erfolg.


Bin mir nicht ganz sicher,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cilia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 20:52:09

wie das zur Zeit in NRW aussieht, ob man die Lehrprobe wiederholen kann.
Eigentlich kenne ich das nur so, dass (mittlerweile) der Schulleiter sich mindestens eine, oft auch mehrere Stunden ansieht und dann mit dem weiteren Verhalten der Lehrerin an der Schule (Einsatz, Beteiligung an Konferenzen, Umgang mit Kindern, Kollegen und Eltern etc.) zu einem Gesamtergebnis gelangt.
Im Gegensatz zu früher, als noch der Schulrat kam und sich Stunden anschaute und anschließend ein (Prüfungs)Gespräch stattfand, finde ich die heutige Variante relativ einfach. Außerdem habe ich in den letzten 10 Jahren noch von keinem Fall gehört, bei dem Lehrer nicht verbeamtet wurden.

Wenn du aber sichere Informationen haben möchtest, dann schreib mal Herrn Tresselt. Der ist Schulleiter (irgendwo am Niederrhein glaube ich) und war viele Jahre ein hohes Tier beim VBE. Er hat eine zwar nicht so übersichtliche Website, dafür ist diese hervorragend. Dort findet man Informationen zu allen Bereichen.
Wenn du ihm eine email schreibst, bekommst du recht schnell eine Antwort auf der Grundlage der heute geltenden Gesetze.
Adresse: www.tresselt.de

Liebe Grüße,
cilia


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2006 22:59:55

... für die Antworten.

Das Verfahren bis zur Verbeamtungslehrprobe ist mir schon bekannt, mir geht es eben darum, was passiert, wenn....

In NRW kann man die Probezeit ja auch abkürzen (hängt von der 2. Staatsexamensnote ab).

Danke für den link, werde mich da mal umschauen!



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