wie das zur Zeit in NRW aussieht, ob man die Lehrprobe wiederholen kann.
Eigentlich kenne ich das nur so, dass (mittlerweile) der Schulleiter sich mindestens eine, oft auch mehrere Stunden ansieht und dann mit dem weiteren Verhalten der Lehrerin an der Schule (Einsatz, Beteiligung an Konferenzen, Umgang mit Kindern, Kollegen und Eltern etc.) zu einem Gesamtergebnis gelangt.
Im Gegensatz zu früher, als noch der Schulrat kam und sich Stunden anschaute und anschließend ein (Prüfungs)Gespräch stattfand, finde ich die heutige Variante relativ einfach. Außerdem habe ich in den letzten 10 Jahren noch von keinem Fall gehört, bei dem Lehrer nicht verbeamtet wurden.
Wenn du aber sichere Informationen haben möchtest, dann schreib mal Herrn Tresselt. Der ist Schulleiter (irgendwo am Niederrhein glaube ich) und war viele Jahre ein hohes Tier beim VBE. Er hat eine zwar nicht so übersichtliche Website, dafür ist diese hervorragend. Dort findet man Informationen zu allen Bereichen.
Wenn du ihm eine email schreibst, bekommst du recht schnell eine Antwort auf der Grundlage der heute geltenden Gesetze.
Adresse:
www.tresselt.de
Liebe Grüße,
cilia