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Forum: "Annahme von Geschenken?"

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Annahme von Geschenken?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 18:26:03 geändert: 26.01.2007 18:26:54

Hallo,

wenn Ihr verbeamtet seid, werdet Ihr auch das Merkblatt über die Annahme von Belohnungen und Geschenken bekommen haben. Mir ist klar, dass wir keinen Vorteil aus unserem Beruf ziehen dürfen. Das ist ja auch richtig so. Aber wenn ich das Merkblatt richtig verstanden habe, dürfen wir noch nicht mal einen Blumenstrauß/Süßigkeiten zum Geburtstag oder auch zur Verabschiedung am Ende eines Schuljahres (z.B. wenn man Klassenlehrer war) annehmen ohne vorher bzw. direkt im Anschluss die Genehmigung der zuständigen Stelle (welche auch immer das ist...) einzuholen. Ich meine aber, irgendwo gelesen zu haben, dass es einen Betrag gibt, bis zu dem es ok ist, ein Geschenk anzunehmen. Weiß jemand genaueres? Bzw. wie handhabt Ihr das?

Liebe Grüße, montargis


In Niedersachsen:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 18:36:01

http://www.schure.de/

Such mal links im Register: Vorteilsnahme ---> Geschenke ---> Punkt 3 ff


In Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 19:52:58

läuft momentan ne Befragung der Schulleiter zu diesem Thema.
Also ich krieg da schon nen dicken Hals :
Industriebosse schmeissen mit Millionen um sich und kommen ungestraft davon
und und wollen sie aus einer pralinenschachtel nen Strick drehen.
Ich machs inzwischen so: Wenn ich etwas bekomme, das verteilt werden kann, verteile ich es in der Klasse. Ansonsten: Überführen ins Inventar der Schule.
rfalio


Einfach den Schulleiterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistralatina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 20:51:02

fragen, ob ich das Geschenk annehmen darf!
Da es höchstens ne Kleinigkeit ist und bei einem Abschied die Vorteilsnahme gar nicht mehr so unbedingt gegeben ist, hat er nichts dagegen.

magislat


war schon mal...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 22:40:38 geändert: 26.01.2007 22:40:58

, das Thema.
Mein Vorschlag: Wir schicken unsere Geschenke per Post an das Landesschulamt mit folgendem beispielhaften Text:

"Die Ihnen vorliegende Mettwurst wurde mir von meinen Schülern zum Abschluss überreicht. Ich bitte um Bewertung derselben. Mettwurst allein liegt meiner Einschätzung nach unter 10 Euro (Vergleichspreise liegen in einer Liste bei). Die mitgelieferte Glückwunschkarte hat schätzungsweise einen Wert von 2,25 Euro. Damit liegt das Geschenk der Klasse über der Geringfügigkeitsgrenze.
Ich bitte um Genehmigung der Annahme dieses Geschenkes, da die Glückwunschkarte für mich nicht veräußerbar ist. Sie enthält bereits die Unterschriften der Schüler.
Liegt deshalb der Gesamtgeschenkewert wieder unter 10 Euro?

Falls das der Fall sein sollte, bitte ich um Rücksendung der Mettwurst plus Glückwunschkarte an meine Dienstadresse.

Sollte ich mit der Annahme eine Dienstvorschirft verletzt haben, bitte ich um Rücksendung an die Klassenelternvorsitzenden. Die werden dann die Mettwurst gerecht in 27 Teile teilen und sie den Schülern und Schülerinnen anteilig zukommen lassen."


Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 22:46:15

@rfalio
Erst kürzlich lag bei uns im Lehrerzimmer ein Schreiben rum, in dem es um dieses Thema ging.
Ellenlange Ausführungen
und am Ende dann der Satz:
Das das geringfügige Geschenke oder so ähnlich nicht betrifft.


Ich glaube, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 23:13:30

..., mein Chef würde leicht gereizt reagieren, wenn ich ihm seine Zeit durch Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Annahme z.B. eines Blumenstraußes zum Abschied stehlen würde.
Meine Elternsprecher machen sich für gewöhnlich richtig Gedanken darüber, womit sie sich für meine anstrengende Arbeit mit ihren Kindern bedanken könnten und sie haben diesbezüglich oft sehr nette Ideen. Ich habe wirklich nicht die geringsten Probleme damit, einen Gutschein für ein Weinseminar, ein Brunch, eine Massage oder Bücher anzunehmen, solange es sich dabei um einen Dank für geleistete Arbeit von der ganzen Klassenelternschaft und nicht von Einzelpersonen handelt. Bei uns hat da bislang auch noch nie irgendjemand ein Problem drin gesehen.
Ich denke, spätestens wenn mir jemand größere (oder kleinere) Geldsummen anbieten würde, wäre der Zeitpunkt gekommen, ernsthaft über deren Annahme nachzudenken ...


@liko ...woooahneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2007 23:45:30 geändert: 26.01.2007 23:45:44

NEIIIIIN!

diese Schreiben sollten an die Schulbehörde gehen, wir sind ja shcließlich gute Beamte! Die Leute da so richtig vollmüllen mit solchen Anträgen und Anfragen. Die Torten und Blumensträuße und Mettwürste hinschicken, und dann auf Antwort warten.

Mal sehen, wie schnell die völlig überfordert sind.


Im Kölner Stadtanzeiger...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2007 00:05:36

war letztes Jahr vor Weihnachten zu dem Thema eine richtig gute Glosse. Es ging um die mögliche Annahme einer Tüte selbstgebackener Weihnachtsplätzchen. Zusätzlich zu der rechtlichen Frage wurden dann noch Fragen des Lebensmittelrechts (Hygiene, Haltbarkeit)aufgeworfen und die Frage gestellt, ob die Ablehnung nicht mit anderen Verpflichtungen unseres Dienstes kollidierten, da es sich bei der Spenderin um eine Schülermutter "mit Migrationshintergrund" handelte usw. War auch als Brief ans Schulamt formuliert. Ich find's leider nicht mehr. Aber ich denke, wenn Bedarf besteht, basteln wir hier mit gewohnter 4teas-Kreativität was für jedes Geschenk....


Oh Schreckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alinde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2007 09:15:34

ich habe gerade festgestellt, dass ich schon häufig gegen das
Gesetz verstoßen habe:
Die Weihnachtsplätzchen habe ich einfach aufgegessen,
den Blumenstock doch tatsächlich ins Wohnzimmer gestellt,
den Buchgutschein meiner Abiturienten wirklich eingelöst - obwohl
er "öffentlich" verschenkt wurde -
und das alles ohne eine Genehmigung einzuholen.
Aber da unsere "Oberen" ständig neue Erlasse basteln, Termine
vorgeben, die für uns "hier unten" absolut unmöglich sind, denke
ich gar nicht daran, auch nur das geringste "Unrechtsbewusstsein"
zu entwickeln.javascript:copyit('daumen');


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