mir das selbst mal passiert ist, habe ich nicht.
Aber ich denke, das übliche Verfahren ist, daß die Polizei Deine Aussage aufnimmt, evtl. Zeugen (da gab es ja einige) befragt sowie den "Täter" hört.
Beleidigung ist eine Straftat nach § 185 StGB, demnach wird es wohl zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen.
Wie ist es denn überhaupt soweit gekommen?
Aus heiterem Himmel wird das ja nicht passieren, daß Dich jemand so übel beschimpft.
LG
Hesse