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Forum: "Vertretungsunterricht / Aufsichten"

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Vertretungsunterricht / Aufsichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klarico Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 12:44:46 geändert: 01.09.2007 22:23:04

Als Seiteneinsteigerin wurde ich an meinem 2. Unterrichtstag mit 5 Stunden Unterricht zusätzlich noch zu 1 Vertretungsstunde herangezogen - wieviel Vertretungsunterricht muß ich machen? Ich bin in Niedersachsen beschäftigt und muß kein Arbeitszeitkonto führen.
Zudem habe ich pro Woche 2 gr. Pausen - Aufsichten.
Ist das normal?


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 13:03:19

zwei Aufsichten ist völlig ok, wir haben sogar drei und wenn mich nicht alles täuscht, musst du 27 oder 29 Std. pro woche arbeiten und dann noch 1-2 Vertretungsreserven.


also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jufvrouw Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 19:54:42

... bei uns an der schule (in hessen) haben volle stellen (29 std) 4 aufsichten pro woche.
halbe stellen 2 aufsichten und alles dazwischen 3 aufsichten pro woche.

man darf pro monat zu 3 zusätzlichen vertretungsstunden eingeteilt werden.


yepp....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bambam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 20:32:11

So ist das bei uns in BaWü auch - bei 27 WS regulär 3 Vertretungen und mind. 2x Aufsicht (je nach Kollegenzahl). Bei Teilzeit entsprechend weniger Aufsicht aber mit den Vertreungsstunden kommt das halt nicht immer so hin - egal ob am 2. oder am 30. Schultag - schaff' die lieber mal Material an - oder besser: die zu vertretenden Kollegen sollen doch bitte (soweit möglich) zumindest Anhaltspunkte geben was/womit gearbeitet werden soll . . .


aufsichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 20:42:42

müsste es da nicht im schulgesetz bzw. den entsprechenden durchführungsbestimmungen eine genaue festlegung geben, wieviel minuten aufsicht(nicht anzahl der aufsichten, denn aufsicht ist ja nicht gleich aufsicht!) bei einer bestimmten anzahl von wochenstunden zu absolvieren sind??

miro07


so, soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klarico Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 22:25:23

... und ich dachte - optimistischerweise ... als Seiteneinsteiger wird man anfänglich etwas geschont ... Also meine ersten 2 Tage waren so heftig, das ich heute noch platt bin ...


Schonung? Hähä...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2007 23:57:09

Wovon träumst Du?. Als ich an meine Stelle kam, ohne Mentor, null Ahnung, musste ich alles, Aufsichten, FörderAG, Elternsprechtage etc. machen - eben einfach alles, was man als Lehrer so macht.
Die ersten Wochen sind gut zur Förderung der Kondition sowie zur unkontrollierten Reduzierung eventuell vorhandenen Übergewichtes.
Da musste durch - gewöhnst Du Dich schnell dran.

Immer die Ruhe bewahren

Alles Liebe singt Dir
Leolöwe


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von: jufvrouw Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2007 09:19:57

in der schule wird niemand geschont


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2007 12:38:59

Ich denke hier gibt es mehrere dinge zu klären. Ob und wie viel Vertretungsunterricht zu halten ist, hat ja auch etwas damit zu tun, welches Arbeitsverhältnis man hat.
Wenn Vertretungen gleichmäßig und sinnvoll über das Kollegium verteilt werden, würde ich nicht meckern, denn man ist ja auch selbst einmal krank, auf Fortbildung oder... .
Ich wüsste nicht, dass es eine Verordnung gibt, in der die Länge der zu leistenden Aufsichten aufgeführt würden. Das wäre ja auch unrealistisch, da diese von vielen verschiedenen Faktoren (Anzahl der Schüler und Lehrer, Anzahl der Teilzeitkräfte, Busaufsichten ..) abhängig sind. Bei uns hat z. B. der Verbindungslehrer laut Erlass keine Aufsicht.
Für beide Fälle würde ich dir jedoch zu einem vertrauensvollen Gespräch mit dem zuständigen Lehrer raten, so nach dem Motto "Wie wird das hier in der Regel gemacht." Oft führt das zur Klärung.


Aufsichten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2007 12:43:37

habe ich als "neue" Quereinsteigerin in Niedersachsen auch gleich drei.

Wie es bei uns mit der Menge der möglichen Vertretungen ist, weiß ich auch nicht. Aber alle Plus- und Minusstunden werden notiert und man bekommt ab einer gewissen Menge (20) im drauffolgenden Halbjahr eine Wochenstunde mehr oder weniger, wenn ich das richtig verstanden habe.
Es wird wohl auch darauf geachtet, dass man möglichst in Klassen vertritt, die man selber unterrichtet.



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