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Forum: "Beamtendeutsch"

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Beamtendeutschneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seventeeen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2007 14:10:36

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet.
(BFH BstBL 85, 331)

Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
(FG Düsseldorf EFG 58, 144)(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar...
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)


Nicht zu vergessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2007 15:40:58

die Geschichte mit dem Hauptmann von Köpenick... deutsches Beamtentum, mir grausts vor dir!

Diesem Stand gehören wir (nolens volens) an ...
Danke, seventeeen!


herrlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2007 16:49:48



danke! ich bitte um laufende ergänzungen!

miro07


@seventeenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alinde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2007 17:09:12

Danke! Deine Auflistung ersetzt mindest eine Satiresendung im
Fernsehen!


*grinssss*neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2007 17:47:39

Sehr unterhaltsam!


Beihilfe:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2007 06:43:10

Aus den Beihilferichtlinien für Augenoptiker
Beihilfefähig sind, nach schriftlicher Verordnung eines Arztes für Augenheilkunde, Sehhilfen für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige, die unter folgenden Erkrankungen leiden:
- Blindheit beider Augen (Diagnoseschlüssel H 54.0) oder […]
rfalio


Hier findet...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: siebengscheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2007 08:20:35



@siebengscheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2007 17:24:49

Das ist ja eine sehr unterhaltsame Sammlung!!!


Brandneu / soeben gefunden ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2007 09:38:42


Meine Krankenversicherung schrieb mir:

Ab dem 01.01.2008 gültig

"Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt..."


Beamtendeutsch, Grund zur Belustigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2007 10:49:03

... ja und, heißt eben "unter der Geburt" nicht.

Hier wird einfach nur festgelegt ab wann der Versicherungsschutz vollumfänglich besteht.

Das gleiche gilt für den häufig belächelten Satz:

Mit dem Tod ist die Dienstreise beendet.

Das heißt auch nur, es bestehen keinerlei Rechtsansprüche genüber dem Dienstherrn auf Rückführung über den Todeszeitpunkt hinaus. Diese einmalige Festlegung läßt nämlich erst Ausnahmen zu, die für Angehörige des auswärtigen Amtes und von Soldaten im Auslandseinsatz eine besondere bedeutung haben.

Da selbe gilt für die Anordnung: "Fällt der Sodat in mehr als brusttiefes Wasser har er Selbstständig und unverzüglich Schwimmbewegungen aufzunehmen." Ausnahme Regelung zum allgemeinen Grundsatz, dass ein Soldat niemals etwas ohne einen entsprechenden Befehl macht.

Zugegebener maßen, manches klingt lustig, wenn man es aus dem Kontext reißt.


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