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Forum: "wann kann man seine erste stelle wechseln???"

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wann kann man seine erste stelle wechseln???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nadu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2008 22:45:21

hallo!
bin nun das 2. schuljahr in bw tätig - bin noch z.a., wobei das langsam mal über die bühne gehen müsste, da die zeugnisse weggeschickt sind... bin nun schwanger (würde grad passen zum neuen schuljahr wegzugehen - mutterschutz fängt in den sommerferien an...) und würde gern umziehen in die alte heimat - nur stadt- schulamtswechsel, immer noch in bw. geht das? mein chef meinte mal, 3-4 jahre müsste ich auf alle fälle an der ersten stelle bleiben. gibts so ne regelung? ich danke euch schon mal für eure antwort. bin nämlich grad sehr unsicher und weiß nicht, wo/wen ich fragen soll...
mein chef/meine kollegen wissen noch nixhts von der schwangerschaft. der arzt meinte, es sei noch zu früh.


personalratneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2008 22:48:31

fragen!
ich habe in hamburg nach einem jahr meine erste schule gewechselt, indem ich mit dem personalrat einen versetzungsantrag gestellt hab.
war überhaupt kein problem!

viel glück,
unverzagte


Hallo naduneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rotzloeffel1980 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2008 11:30:27

bin gerade Referendar in BW. Als uns von einem Vertreter des RP die Einstellungsmodalitäten erklärt wurden, wurde uns gesagt, dass wir an der ersten Schule 3 Jahre bzw. 5 Jahre bleiben müssten (3 Jahre, wenn wir die Stelle über die Liste bekommen haben und 5 Jahre wenn wir sie über eine schulscharfe Ausschreibung bekommen haben).
Aber ich habe auch schon gehört, dass man wohl früher weg kann. Ich denke auch, dass Du mal beim Personalrat nachfragen solltest.
Liebe Grüße und alles Gute!
rotzloeffel1980


3 Jahre generellneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2008 10:42:25

Hi di ho,

in meiner Referendarzeit (ging bis 31. 1. 2008) hieß es, dass man in der Regel erst nach 5 Jahren seinen Versetzungswunsch bewilligt bekommt, frühstens aber nach 3 Jahren. Dies gilt natürlich nur für staatliche Schulen. Von Privatschulen kann man natürlich jederzeit unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist weg.

Liebe Grüße
mordent


3-5 jahreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saddie24 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2008 20:57:03

die info haben wir jetzt auch ganz aktuell bekommen bei schulscharfer einstellung eben lä#nger als bei liste, aber schwangerschaft könnte ja was ändern ? nachfragen!


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