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Forum: "Versetzung nach der Elternzeit"

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Versetzung nach der Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alexlein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2008 16:33:19

Hallo,
ich bin Lehrerin in BW und versuche nun bereits seit drei Jahren mich an meinen ersten Wohnsitz, wo mein Mann und ich ein Haus haben, versetzen zu lassen. Leider blieben all diese Versuche ergebnisslos.Nun bin ich schwanger und habe Angst, dass ich nach meiner Elternzeit wieder zurück in meinen alten Schulamtsbezirk muss. Weiß jemand darüber Bescheid oder kann mir sagen, wo ich Informationen hierzu finden kann ?!


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2008 19:39:10

hast du nach Rückkehr aus der Elternzeit, die länger als 1 Jahr genommen wurde, Anspruch auf "wohnortnahen" Einsatz, d.h. dann Versetzung, wenn deine alte Schule weit genug entfernt war (etwa 15-20 km). Erkundige dich mal bei deinem GEW-Stadtverband, ich wüsste nicht, warum diese Regelung in BW anders lauten sollte.
Viel Erfolg!


Such nicht lange,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2008 19:39:26

ruf deinen Hauptpersonalrat im Kultusministerium an. Wenn die das nicht genau wissen, wer dann?

In Nds. ist es so, dass du (wenn du immer schön in Reihe Anträge stellst und Ablehnungen bekommst) nach längstens drei Jahren versetzt werden MUSST. Das wird wohl anderswo nicht so viel Unterschied haben.
Außerdem kannst du deine Anträge ja auch aus der Elternzeit heraus weiter stellen. Nur Mut, wird schon!


also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2008 20:04:31

ich musste nach meinem schwangerschaftsurlaub noch 2 jahre warten, bis ich versetzt wurde.... und ich war nur ein halbes jahr zuhause und musste 60 km zur arbeit fahren...
so kanns also auch gehen...
skolchen


@jannekeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2008 21:23:27

Aber genau da liegt der Unterschied: Nach dem Frauenförderkonzept musst du dich eben nicht jahrelang in der Reihe der Versetzungswilligen anstellen, sondern hast unter genannten Voraussetzungen eine Anspruch!!


@ stoeckchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2008 22:39:16

Ich kann mich immer wieder nur wundern, dass wir alle im gleichen Land arbeiten und den gleichen Beruf ausüben - und die Verwaltungsvorschriften trotzdem so sehr voneinander abweichen. Es lebe der Föderalismus.


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