transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 58 Mitglieder online 18.04.2024 07:12:43
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Welcher Vertrag gilt?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Welcher Vertrag gilt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: insidemaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 09:36:16

Huhuu!

Ich habe mal wieder eine Frage:
bin letztes Jahr mit dem Ref fertig geworden.
Habe dann wegen meinem Anstellungsschnitt einen Angestelltenvertrag (beschränkt) für das Jahr 2007/08 mit zusage der Verbeamtung im Jahre 2009/10 erhalten.
Sooo- jetzt meine Frage:
Wie sieht es wohl nächstes Schuljahr (2008/09) für mich aus?
Ist es eher üblich, dass man da einfach wieder einen Jahresvertrag bekommt um das Jahr zu überbrücken?
Oder muss ich gar damit rechnen, dass ich nix bekomme?
Außerdem: wir haben jedes Jahr auch einen Anstellungsschnitt für die Wartelistenbewerber (zu denen ich wegen meinem Jahresvertrag auch wieder gehöre)- gilt dieser dann auch für mich, oder ist die Sache mit der angehenden Verbeamtung ab dem Schuljahr 2009/10 sicher? (Ich hab ja einen Arbeitsvertrag in dem das vermerkt is..?!)

Oh je.. bin völlig überfordert gerade und danke euch arg für mögliche Auskünfte.


Wer hatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 09:54:52

Dir denn diese Zusage gegeben? Der Schulleiter kann das nicht, weil das Ministerium einstellt und verbeamtet. Und da kommen natürlich erstmal die Versetzungsgesuche, dann die Neueinstellungen. Und die richten sich nach dem Schnitt und dann den sozialen Gesichtspunkten.

Grundsätzlich wirst wohl Du das Jahr überbrücken müssen. Ob Du alledings noch einen Vertrag bei der gleichen Schule erhälst, ist m.E. zweifelhaft, da die Gefahr eines Kettenarbeitsvertrages besteht, aus dem Du dann u.U. nämlich einen Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung geltend machen könntest (allerdings ohne verbeamtet zu sein!)! Und da passen die Schulen bzw. Aufsichtsbehörden natürlich auf.

Mein Rat: Wende Dich an den örtlichen Personalrat Deiner Schule oder den Bezirkspersonalrat.
Die können Dir weiterhelfen. Warte aber nicht lange damit.

LG und viel Erfolg!

Hesse


So schnell, ist ja lieb!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: insidemaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 10:01:01

Danke Hesse... aber:
Hmmm... das klingt etz ganz anders, als mich der Schulleiter ständig zu beruhigen versucht
Ich bin hier jetzt aus einem anderen Teil Bayerns nach Oberbayern gekommen- und werde dort wohl jetzt in die "Oberbayernreserve" kommen.
Wobei hier Lehrer so Mangelware sind, dass man angeblich nicht unbedingt weg kommt?
Oh jeee... bin völlig ratlos.

Auf meinem schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Bayern steht quasi wörtlich "Einstellung auf befristetetn Arbeitsvertrag mit voller Unterrichtspflichtzeit für die Zeit vom 10.09.2007 bis 14.09.2008 mit der Zusage der Verbeamtung zum Schuljahr 2009/10"


Wenn das so auf dem Bescheid steht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 13:11:49 geändert: 24.06.2008 13:13:24

...dann ist das ganz wörtlich zu nehmen. Das bedeutet dass du bis zum Schuljahresende als Angestellte beschäftigt bist und dann im Jahr 09/10 verbeamtet wirst.
Die Stundenzahl ist dabei voll (also je nach Schultyp)- entsprechend auch die Bezahlung.

Thomas

Änderung: Sicher dass die Jahreszahlen so stimmen wie du sie geschrieben hast? Weil das schon komisch aussieht wenn du bis 14.9.2008 angestellt wärst und dann erst zum Jahr 09/10 verbeamtet werden sollst...


Arbeitsvertrag genau lesen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 16:40:14

Da die Juristen der Länder in der Regel wasserdichte Verträge aufsetzen. Bei mir stand damals im Vertrag, dass ich ab dem ersten Schultag d. Schuljahres angestellt bin mit Anspruch auf Verbeamtung mit voller Stelle spätestens bis Schuljahresbeginn 1 Jahr später.

Wenn in deinem Vertrag kein Befristung des Angestelltenvertrages eingearbeitet ist, heisst das, das du im kommenden Schuljahr noch als Angestellte arbeitest und erst dann Verbeamtet wirst.

(Mein Vertrag war auf jeden Fall auch für einen Laien verständlich!)


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 17:03:20

schließe mich meinen Vorschreibern an. Aber wie gesagt: Um sicherzugehen, schalte vorsichtshalber den Personalrat ein.

LG

Hesse (aus dem schönen Oberfranken )


ajaaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: insidemaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 19:30:22

Nur mal kurz als Zwischeninfo:
das stimmt schon so, wie ich meine Daten dort aufgeschrieben habe... vom Schuljahr 2008/09 steht gar nix drin... deshalb entstand ja meine Frage - was eben in diesem Zwischenjahr wohl zu erwarten ist...

Kann es einfach sein, dass der Staat behaupten möchte, möglichst viele Lehrer fürs neue Schuljahr neu einzustellen?
Ich gelte ja dann als "neu eingestellt" wenn ich nen neuen Jahresvertrag bekomme?


Schau mal nach,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 22:11:29

ob eine Befristung drin steht. Wenn keine Klausel drin steht von wegen angestellt von ... bis... bist du bis zur Verbeamtung Angestellte (und zwischendurch nicht arbeitslos!)!!!!


Das is es doch gerade...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: insidemaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 22:26:09

Es ist ein Arbeitsvertrag von September 2007 bis 14.September 2008 mit zusage auf Verbeamtung im Jahr 2009/10...
also eben die Beschränkung der Anstellung auf das laufende Schuljahr.
Von meinem Problemjahr- also das folgende (2008/9) is nix aufgenommen


Frag doch vielleicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2008 22:34:23

mal nach ob sie sich beim Erstellen des Vertrages nicht nur vertan haben - soll ja passieren...

Thomas


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs