Zum ersten Mal in fast 30 Dienstjahren habe ich im September die üblichen 3 Vertretungsstunden übertreten und "darf" jetzt Mehrarbeit abrechnen. Das Formular habe ich auch schon.
Nun mein Problem: ich werde zwar nach A 12 besoldet, aber mit einer nicht-ruhegehaltsfähigen Zulage nach dem 5. Bes.Änd.Ges. Im Klartext heißt das, dass ich eigentlich nach A 13 besoldet werde, solange ich im Dienst bin. Weiß jemand hier, welchen Stundensatz ich dann eintragen soll - den nach A 12 oder nach A 13?