In der freien Wirtschaft sind Mitarbeitergespräche (oder welche Namen oder Abkürzungen man dafür findet) üblich,
in der Schule sollen sie - wie vieles aus der Wirtschaft - auch Einzug halten.
Meines Wissens sind sie
a) mitbestimmungspflichtig seitens des Personalrates
b) ihr dürft jemanden mitnehmen
c) die Absprachen und Forderungen dürfen von beiden Seiten kommen. Also nicht: was möchten Sie als nächstes tun../sich einbringen,
sondern auch: was gedenkt die SL in dem Punkt xy zu tun? Welche Vorteile bieten sich wenn...
http://www5.gew-nrw.de/binarydata/download/Mitarbeitergespraehe.pdf
http://www.gew-lauterbach.de/pdf/151105_mitarbeitergepr%C3%A4che.pdf
Ich finde es fahrlässig, SL ohne weitere Schulung Gespräche durchführen zu lassen,
denke Lehrerinnen sollten über ihre Rechte Bescheid wissen
... und finde die Hinweise der GEW, dass man jemanden mitnehmen kann und die Aufzeichnungen einsehen möchte, gut.
Da du ja eigentlich nach den Inhalten gefragt hast:
fürs Seminar habe ich (für NRW) diesen Hinweis (siehe Link zum Leitfaden) gefunden.
http://www.studienseminare-berufskolleg.nrw.de/k/1ausbildung/regelausbildung/peg.php
für die Schule ist das nicht so leicht - zumal für NRW, es gibt aber manches zu anderen Bundesländern, z.B.
http://www.4teachers.de/url/3755
Palim