Doch, er hat zurückdatiert, weil er der Schülerin bescheinigte, vor xy Wochen (hab das gerade nicht im Kopf) schulunfähig gewesen zu sein.
Das kann er rückwirkend nicht diagnostizieren!!!
Das sind so kleine, feine rechtliche Nuancen, die da relevant werden.
Die Krankenkassen eines jeden Bundeslandes haben eine Abmachung mit den Ärzten des jeweiligen Bundeslandes, in dem solche Dinge wie Datierungen etc eindeutig festgelegt sind.
Ich suche noch den Paragrafen und das Gesetz, in dem das zu finden ist. Ein Jahr lag es auf dem Schreibtisch und jetzt....
P.S.: Die Krankenkassen sind in der Regel sehr auskunftswillig, wenn man nett fragt. Nach Diagnosen etc... darf man nicht fragen, aber ich rufe auch häufiger bei Ärzten an, frei nach dem Motto "ist Ihnen ein Attestblock abhanden gekommen?" ..