hallo liebe mitgliederInnen,
ich bin schülerin in hessen, klasse13 und mir stehen aufgrund von unzureichenden informationen noch einige fragen bzgl. der nachprüfungen offen.
konkret soll das heißen:
wer von euch kann mir eine antwort auf die fragen geben, ob eine nachprüfung schriftlich oder mündlich erfolgt,
wann sie genau notwendig wird (nur bei einer klausur, die mit o punkten bewertet wird oder generell bei einer benotung unter 5 punkten oder vlt. nur bei letzterem - 0 punkte ausgeschlossen) und wieviele nachprüfungen erlaubt sind?
vielen dank im voraus
taumel,
die darauf hofft, nicht mehr lange in unwissenheit taumeln zu müssen