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Forum: "Gehalt falsch berechnet"

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Gehalt falsch berechnetneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesta Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2010 23:34:05

Vor ein paar Wochen stellte sich heraus, dass mein Gehalt seit 8 Jahren falsch (nämlich zu wenig) berechnet wurde. Gleichzeitig wurde mir aber mitgeteilt, dass 4 Jahre davon schon verjährt sind. D.h. dass ich nur für die letzten 4 Jahre eine Nachzahlung bekomme. Wer kennt sich damit aus? Was soll ich machen?


Was wurde falsch berechnet ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam58 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2010 07:51:15

Hallo Hesta,

ich versuche nun schon seit 2 Wochen das lbv telefonisch zu erreichen - dank "Einheitlichem Ansprechpartner" (?) keine Chance ...

Finde im www nur einen Hinweis, dass es bereits nach 3 Monaten verjährt ist - im Tarifvertrag habe ich allerdings nichts gefunden. Ich würde aber eigentlich von 3 Jahren ausgehen = gesetzliche Verjährung, denn Du hast ja keine Sozialleistungen erhalten, oder ? Da gilt wohl vier Jahre. Ggf. ist es aber auch entscheidend, ob Du Beamte(r) oder Angestellte(r) bist ?

Am besten bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt nachfragen.

Wo lag denn die Ursache der Falschberechnung - zufällig beim Ortszuschlag ?

Gruß
von Sam


Rechtsanwalt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2010 07:52:37

Ich würde mich auf jeden Fall beraten lassen.
Wenn du den Fehler nicht erkennen konntest, deine Angaben alle richtig waren und die Fehlberechnung der Fehler des zuständigen Sachbearbeiters war, würde ich auf jeden Fall schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.


auf jeden fall anwalt!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2010 19:44:10

selbst wenn es richtig sein sollte, dass der rechtsanspruch auf nachzahlung verjährt ist.... du musst auf jeden fall sicherstellen, dass zumindest deine pension später auf der basis des eigentlich richtigen gehalts berechnet wird. und das zieht einen derartigen rattenschwanz hinter sich her, dass ich mir auf jeden fall professionelle hilfe nehmen würde.
viel glück!


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