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Forum: "Sozialbetrug?"

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Sozialbetrug?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2010 22:06:47

Ich verstehe mich nicht als Erfüllungsgehilfen der
Ordnungsbehörden, aber in meiner Klasse gibt es einen
Fall, der für mich nach Betrug riecht, und ich weiß
nicht so recht, wie ich damit umgehen soll. Eine
Schülerin bekommt alle Bücher von der Schule, weil ihre
Mutter HartzIV bezieht. Als wir am Anfang des
Schuljahres den üblichen Datenabgleich machten, teilte
sie mir mit, dass sie zwar noch bei ihrer Mutter
gemeldet sei, aber im Moment bei ihrem Vater lebe,
dessen Nummer sie mir mitteilte. So weit, so gut. Aber
bei einer anderen Gelegenheit erzählte sie mir, ihr
Vater sei Lehrer. Im weiteren Gespräch stellte sich
heraus, dass wohl eigentlich die Mutter das Sorgerecht
hat, sie aber nicht mit ihr zurechtkommt, sodass sie zum
Vater gezogen ist.

Das Kind bekommt also Sozialleistungen, weil die
sorgeberechtigte Mutter HartzIV bezieht, lebt aber beim
erwerbstätigen Vater. So ganz koscher ist das nicht,
oder? Wobei ich als neue KL die ganze
Hintergrundgeschichte n.icht kenne, ich weiß wohl, dass
das Mädchen im letzten Schuljahr wegen psychischer
Probleme (Ritzen) längere Zeit in einer Klinik war.

Stillschweigen bewahren oder den SL informieren?


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2010 22:08:51

Mutter / Vater einladen??


Klar,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2010 22:29:03

das hatte ich mir sowieso vorgenommen. Auf dem
Elternabend war leider keiner der beiden da, seitdem
war ich nicht mehr in der Schule


wenn der neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2010 22:47:41

Vater (verbeamteter) Lehrer ist, weshalb bekommt die Mutter dann Hartz IV?? Müsste er nicht Unterhalt zahlen? Aber ich kenne mich da gar nicht aus, das war nur das Erste was mir in den Sinn gekommen ist!


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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 13:56:29

Wenn die Eltern geschieden sind, muss der Vater freilich Unterhalt zahlen, das muss ja für sie aber noch nicht zum Leben reichen. Je nach familiärer Situation (kleine Kinder) kann sie auch nicht zum Arbeiten gezwungen werden, dann kriegt sie H4. Wenn sie geringfügig beschäftigt ist, und es reicht wieder nicht, kriegt sie ebenfalls H4. Das ist alles nicht so einfach und pauschal zu beantworten. Das wird nur über ein Elterngespräch zu klären sein, und dann ist ja immer noch nicht gesagt, dass die ihre private Finanzlage vor dem Lehrer ausbreiten.
Was genau willst du denn überhaupt aus so einem Gespräch erfahren?


wo ist das Problem?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 17:28:21

das Mädchen hat keins
die Mutter wohl auch nicht
der Vater (wer immer er ist) auch nicht
die Schule und Schulbehörde wohl auch nicht
...

also wie heißt das Motto: Leben und leben lassen!


@wulpiusneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 17:54:51 geändert: 24.09.2010 17:55:30

Natürlich ist es erst einmal so, dass man die Situation gar nicht kennt und durchaus alles seine Richtigkeit haben kann. Natürlich ist man auch nicht in erster Linie Polizist.
Das kann man doch durchaus in einem Gespräch klären und zumindest das Signal geben, dass man sich über die Situation Gedanken macht und dass man als Schule da ein Auge drauf hat.

Das Motto "Leben und Leben lassen" finde ich allerdings in diesem Zusammenhang völlig daneben.
Sozialbetrug ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Als Beamte sind wir sogar verpflichtet, Straftaten, die uns in ausübung unseres Dienstes zur Kenntnis kommen, anzuzeigen.
Als Bürger finde ich ebenfalls, dass wir uns nicht aussuchen dürfen, wann wir wegschauen und wann wir einschreiten.

Wo ist denn da die Grenze? Wenn wir jemanden sehen, der ein Handy klaut? Oder melden wir es erst, wenn wir sehen, dass jemand uns Bekanntes ein Auto klaut? (Diese Beispiele sind überhauptnicht abwegig. Zehn Monate hartz4 können durchaus den Wert eines Gebrauchtwagens haben.)
Wenn jemand einen anderen zusammen schlägt und wir der Meinung sind, das fällt auch unter "leben und leben lassen"?


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 18:11:57

schau mal aufs Motto vom Initiator

Eine wirklich spannende Diskussion - dieses Thema.
Ich teile Deine Meinung - auch mit den gewählten Beispielen - übrigens nicht, da diese zu pauschal sind. Aber vllt wird das spezielle Problem ja noch verdeutlicht.


Ich finde nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 19:34:44

dass du selbst die Eltern daraufhin ansprechen solltest. Du kannst auch nicht erwarten, dass die Eltern dir gegenüber ihre Regelungen offenlegen. Außerdem überschreitest du damit bestimmt deine Befugnisse.
Allerdings würde ich den SL von deinem aktuellen Eindruck und deinen derzeitigen Kenntnissen einfach informieren, der sicher auch die familiäre Situation besser kennen wird.


??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2010 19:44:19

....den SL von deinem aktuellen Eindruck und deinen derzeitigen Kenntnissen einfach informieren, der sicher auch die familiäre Situation besser kennen wird.

Wieso das denn?? Unser SL hätte mit ziemlicher Sicherheit null Ahnung, zumindest weniger als der Klassenlehrer, es sei denn, das Kind war in irgendeiner Weise auffällig.

klexel


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