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Forum: "Infopflicht Eltern"

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Infopflicht Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jonasb Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2010 18:34:48

hey community,

ist man als Klassenlehrer / Schule verpflichtet, getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht über schulische Dinge gleichermaßen zu informieren?
Konkret: Muss z.B. eine schriftl. Warnung vor Versetzungsgefährdung an beide Elternteile geschickt werden oder nur an den, wo das Kind vorwiegend lebt?

danke!


Ja.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2010 18:44:28

Hier in NDS sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht (das ist die Voraussetzung!!)alle für das Schulleben ihres Kindes relevanten Informationen zukommen zu lassen; sei es in schriftlicher oder in mündlicher Form. D. h. beide werden zu Elternabenden, Sprechtagen ... eingeladen, erhalten beide ein Zeugnis (das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, in der Regel in Kopie) und auch schriftliche Informationen über bevorstehende Klassenfahrten, so sie mehrtägig sind. Zu Gesamtkonferenzen oder Veranstaltungen, die die ganze Schule betreffen (Schul- oder Sportfest) laden wir allerdings nicht doppelt ein. Für alle vorgenannten Unternehmungen ist selbstverständlich der Klassenlehrer zuständig.
Beantwortet das deine Frage?
LG angel
den Ferienbeginn genießend...!


Auch für Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2010 19:00:53



Bedankt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jonasb Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2010 19:12:50

Besten Dank euch beiden!
Jetzt fehlt mir nur noch das passende für NRW... Bin aber schon auf der Suche.



Das würdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2010 00:32:08

mich (RS/NRW) auch interessieren. Wir machen es nicht, aber ich weiß nicht, ob das juristisch in Ordnung ist. Allerdings sollte man davon ausgehen, dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sich über wichtige Dinge absprechen. Manchmal klappt das auch sogar...


da müssen sich die elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2010 08:41:34

auch ein bißchen selber kümmern....
wir haben zum beispiel gemeinsames sorgerecht und leben getrennt...
in der schule haben wir dann beide adressen angegeben und gesagt, es reicht wenn einer die wichtigen infos bekommt, post bekommen wir immer beide...
skole


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.10.2010 11:26:43

hat sich die Schule rückversichert (durch Unterschrift), dass es reicht, wenn ein Elternteil die Infos bekommt, und der dann alles entsprechend weiterreicht.
Das war aber soviel ich weiß, nicht die Ursprungsfrage (wie es gehandhabt wird), sondern wie und ob es gesetzlich verankert ist.


Bei uns (RLP) bekommt das Elternteil neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.10.2010 11:28:04

bei dem das Kind lebt alle Infos.
Wenn wir den Eindruck haben, dass die Eltern sich nicht gegenseitig informieren und das dem Kindeswohl schadet, informieren wir auch den anderen Elternteil. Aber meines Wissens ist dies bei gemeinsam Sorgeberechtigten aber getrennt lebenden nicht zwingend erforderlich.


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