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Forum: "Verliere ich meinen Pensionsanspruch, wenn ich kündige um in ein anderes Bundesland zu wechseln?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Verliere ich meinen Pensionsanspruch, wenn ich kündige um in ein anderes Bundesland zu wechseln?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: engelsue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2010 11:23:41

Hallo zusammen,

mein Versetzungsantrag wurde wiederholt abgelehnt. Ich habe im neuen Bundesland eine Schule, die mich zum neuen Schuljahr einstellen würde. Es heißt, wenn ich allerdings in Hessen kündige, verliere ich meine Pensionsansprüche. Gesagt haben mir das viele, wo das steht konnte mir allerdings keiner sagen. Im Landesbeamtengesetz steht: ... mit der Kündigung verliert der Beamte sämtliche Dienstrechte, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Im Bundesbesoldungsgetz steht: ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind Dienstzeiten als Beamter. Bei Beamten, die gekündigt haben, um einer ihnen drohende Kündigung vorzugreifen, werden die Zeiten nicht angerechntet. Das würde bei mir nicht vorliegen. Hat einer Erfahrungen damit, oder kennt sich aus???

Viele Grüße
Engelsue


google ist dein Freund!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2010 18:07:33 geändert: 22.12.2010 18:08:51

Auch wenn ich nicht für die 100%ge Richtigkeit garantiere, lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter
Wenn man einen offiziellen Ländertausch anstrebt, kann man seine Pensionsansprüche mitnehmen, aber nur, wenn man ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.
Informationen dazu geben die zuständigen Ämter.

Siehe auch:
http://www.gew-nds.de/SHPR/Laendertauschverfahren.php


Und es gibt noch einen anderen Weg,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2010 20:39:37

das Bundesland zu wechseln als das Ländertauschverfahren.
Hast du denn schon mal eine Freigabe beantragt? Mit der kannst du dich dann in anderen Ländern bewerben und dann deinen Beamtenstatus mitnehmen (hab ich so gemacht), wenn die Voraussetzungen stimmen (ich musste nochmal zum Gesundheitsamt).

Kopf hoch

petty


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