Nicht verzagen,
BASS befragen
Elternschülersprechtage dürfen ganztägig durchgeführt werden, um Schichtarbeitenden die Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten.
An einer Schule, die ich gut kenne, findet der Eltern-/Schülersprechtag am Dienstag von 16:00 h bis 21:00 h und mittwochs von 9:00 h bis 12:00 h und 14:00 h bis 17:00 h statt, ohne das die bez.-Reg. Anstoss nimmt.
Zeugniskonferenzen dürfen, nachdem die Kopfnoten weggefallen sind nur noch außerhalb der Unterrichtszeit abgehalten werden. Ausnahme ganztagsschulen dürfen den nachmittagsunterricht zur Abhaltung von ZeuKos ausfallen lassen.