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Forum: "Notenaufbewahrungspflicht"

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ebentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 14:28:19

Verwaltungsakte, die mit einem Rechtsbehelf versehen sind, haben eine Widerspruchsfrist von 1 Monat.

Allen anderen Verwaltungsakten (Ordnungsmaßnahmen, Prüfungsentscheidungen), die nicht mit einem Rechtsbehelf versehen sind, kann binnen eines Jahres widersprochen werden.

Notengebung als solche ist kein Verwaltungsakt, hier kann nur Beschwerde eingereicht werden. Beschwerden können aber nur zeitnah (nach Rückgabe von Klassenarbeiten oder Bekanntgabe von Quartalsnoten oder der Ausgabe der Zeugnisse) eingereicht werden.

Wenn ein Verwaltungsakt über die Nichtversetzung ergangen ist, dann macht es keinen Sinn mehr Beschwerde gegen eine einzelne Fachnote einzureichen.

Die Beschwerde über eine nicht ausreichende Fachnote müsste mit Bekanntgabe der Versetzungsgefährdung (Mahnung/"Blauer Brief") eingereicht werden. Ansosnten haben die Eltern doch regelmäßig an den Sprechtagen Gelegenheit sich über das Notenbild der lieben Kleinen zu informieren.

Übrigens die Dokumentation der Klassenarbeitsergebnisse und Fehlstunden erfolgt über die "vertraulichen Listen" (Teil B), Kursmappen und Klassenbücher (Teil A), und die werden schulischerseits aufbewahrt.


Oh, oh, ihr Aufbewahrungswütigen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 19:01:31

wenn mich nicht alles täuscht, dürft ihr die Noten gar nicht so lange aufbewahren. Meine ich so einer FB über Datenschutz entnommen zu haben...


Ich halte esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 23:56:50

fast wie klexel, wenngleich ich seit einigen Jahren schon von
den kleinen roten über die A4 nunmehr zu den A5-
Lehrerkalendern übergegangen bin. Aber so viel Platz findet
sich immer. Und bei Ehemaligentreffen sorgen so alte Infos
immer wieder für Erheiterung oder Verblüffung (manche Ex-
Schüler meinen tatsächlich, man habe das noch im Kopf...)!

Kommt auch gut: Ich habe mal in einer 10 nach der Wiederholung
alten Grammatikstoffs den alten Test aus Klasse 7 noch einmal
schreiben lassen. Die sind fast vom Hocker gefallen, als ich
ihnen zum Vergleich ihre alten Noten von Klasse 7 nannte - die
waren übrigens besser als in der 10


Platzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 06:33:00

Nach einem halben Jahr fliegen die A4-Kladden im hohen Bogen in die Altpapiertonne.

Interessanterweise stellt mein Dienstherr bzw. der Sachaufwandträger nicht einmal die Möglichkeit zur geordeneten Entsorgung der personengebundenen Daten zur Verfügung.


also mit der Altpapiertonneneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 09:41:17

wäre ich vorsichtig (Datenschutz). Sollte man mindestens Schülernamen und Klassenbezeichnung abschneiden/-reißen.
Besser Schredder oder Komposthäcksler.
Übrigens: In Bayern gilt für persönliche Notenbücher eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren.
rfalio


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