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Forum: "Gehalt/Stunden/Möglichkeiten"

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Gehalt/Stunden/Möglichkeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strawberrymoon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2012 12:23:11

Hi,
auch auf die Gefahr hin mich lächerlich zu machen: Ich verstehe einfach nicht, wie das alles funktioniert.

Welche Möglichkeiten habe ich, weniger Stunden als volle Stelle zu arbeiten? Kann ich genau sagen, wieviel Stunden ich machen will? Z.B. 16 oder 19? Oder gibt es nur "feste" Möglichkeiten, 20 oder 12?

Und woher weiß ich, wie viel ich dann verdiene? Wie berechnet man das?

Kurz zu meiner Situation: Ich bin im Moment in Elternzeit und möchte nach einem Jahr wieder starten, aber nicht Vollzeit (habe vorher nur voll gearbeitet). Ich arbeite in Niedersachsen.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen?


vielleicht hilft derneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2012 13:17:58

das Merkblatt:http://www.4teachers.de/url/4989
Das Grundgehalt müsste man doch berechnen können: GG : 27 * Anzahl der Stunden (Es gibt doch bestimmt igenwo einen Rechner, aber ich hab noch nicht danach gesucht)
Ansonsten zuständigen Sachbearbeiter in der Finanzdirektion anrufen und für die Art der reduzierung den zuständigen Dienstaufsichtsbeamten (Schulrat).


........neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2012 13:59:28

vielleicht helfen dir die links weiter:

http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17833&article_id=68435&_psmand=111

http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrer-gehalt/#weblinks

ich habe eine kollegin, die arbeitet seit ihrer kinder mit nur 6 stunden, das geht (zumindest bei uns bw).


Rufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2012 14:36:15

doch einfach das für dich zuständige Schulamt an, die wissen es genau und geben dir Auskunft.


NBGneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2012 17:19:43

Für Teilzeitarbeit gilt das Nds. Beamtengesetz.
Nach § 62 NBG kannst du, wenn du ein Kind unter 18 Jahren hast, eine Reduzierung bis auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit beantragen.

Es lohnt sich auch in Blick in die Arbeitszeitverordnung (§8 Teilzeitbeschäftigung) unter
http://www.schure.de/2041101/arbzvo.htm

docman


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