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Forum: "Mehrarbeit bei FoBi abrechnen?"

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Mehrarbeit bei FoBi abrechnen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2012 22:56:25

Ich muss mittlerweile so viel Vertretung machen, dass
ich von meinen drei Ermäßigungsstunden nichts habe.
Deshalb überlege ich, ob ich nicht mehr Mehrarbeit
abrechnen kann, als ich bisher beantragt habe.

1. Beispiel: Ich bin mit meiner Klasse zwei Tage in
einem Projekt außer Haus. Das Projekt ist jeweils eine
Stunde mehr, als ich Unterricht hätte.
2. Beispiel: Ich begleite eine Klasse zu einem Projekt,
bin vier Schulstunden vor Ort (in der Zeit hätte ich
zwei Stunden Unterricht nach Plan) und kehre dann für
zwei Unterrichtsstunden zur Schule zurück.
3. Beispiel: Eine Fortbildung dauert 7 Zeitstunden an
einem Wochentag, an dem ich nur 4 Schulstunden
Unterricht gehabt hätte.

Könnte ich da Mehrarbeit abrechnen? Ist das rechtens?
Und wo steht das?(NRW)


Neee,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2012 23:06:37



@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2012 06:23:35

Also wenn Du Zeit und Lust hast, kannst Du alle diese Überstunden abrechnen und das dämliche Formular mit Soll- und Ist-Stunden monatsweise ausfüllen. Die Zuständigen für die Abrechnung müssen ja auch beschäftigt werden. - Nur bezahlt bekommst Du sie nicht.

Lediglich über das Deputat hinaus erteilte Unterrichtsstunden führen zu einem Abspruch auf Vergütung.

Da bei mir als angestellter Lehrkraft nicht nur der persönliche Steuersatz in Anrechnung gebracht werden muss, sondern auch noch die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen abgezogen werden, bleibz von den etwas mehr als 16 Euro nicht mehr viel übrig. Dafür füll ich doch nicht auch noch das dusselige Formular aus, um mich drei Monate später auch noch kolossal aufregen zu müssen.


Wieso neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2012 08:33:00

musst du das Formular ausfüllen????
Bei uns macht das die SL in Zusammenarbeit mit dem Vertretungsplan-Macher. Ich bekomme dann alle drei Monate den Ausdruck, was gemeldet wird, setze meinen Klaus-Dieter drunter und gut ist. (Wobei: Vertrauen ist gut... Kontrolle ist besser).


Schade,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.09.2012 18:17:29

aber eigentlich war ich davon auch ausgegangen, dass das nicht
geht. Eine Kollegin von mir meinte, das sei möglich. Aber
demnächst muss ich sowieso Mehrarbeit abrechnen, weil ich
wieder Sonderunterricht erteilen werde.

Ja, das Formular muss ich selbst suchen und ausfüllen. Bei so
etwas müssen wir uns untereinander helfen, das macht keiner
für uns.

@missmarpel: Manchmal hat es auch einen Vorteil, verbeamtet zu
sein, übrigens mittlerweile mit A 13, da kann sich das
Abrechnen durchaus lohnen.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.09.2012 08:22:43

Ja die Ungleichbehandlung von Angestellten und beamten ist immer wieder auffallend.

Aber der Vorteil von Angestellten ist, dass sie ab der ersten Überstunde abrechnen können. Nur wird diese Bestimmung in der regel von den Schulleitungen nicht gekannt oder nicht zur Anwendung gebracht, um die lehrkräfte nicht ungleich zu behandeln. Eine Abweichung von der langjährig geübten Praxis würde zu einer Beeinträchtigung der kollegialen Zusammenarbeit führen, wurde mir gegenüber gemutmaßt.

Ich habe lediglich keine Lust wegen dieser Peanuts zu prozessieren.

Am lustigsten ist aber die tatsache, dass vertretungsstunden an Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen unterschiedlich bezahlt werden. Vertretungsunterricht in der Oberstufe fällt außer bei Dauervertretungen nie an, da die Sus EVA haben. (EVA vertritt in der GOSt alles)

Wenn also in den jahrgängen 5 bis 10 Vertretungsunterricht erteilt werden muss, wird die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt. Da erhält dann der Kollege, der die Stunde vorbereitet hat und gem. TV-L mit E11 ausgstattet ist, ein andere Entgelt als der Kollege, der zu A14 vertritt.

Ja, ich weiß, das leben ist ungerecht


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