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Idiotieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 18:32:06

Die 6 für Schwänzer ist rechtens. Die Frage nach der gerechtigkeit ist folglich eine Idiotie.

Ansonsten verläuft die Diskussion wie immer:

Die Maßnahme ist legal, illegal, scheißegal


vernunftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 18:38:40 geändert: 20.01.2013 18:45:13

ist immer noch eine tugend - idiotie hingegen geistiges privateigentum!

in diesem sinne ist es weder egal noch illegal anstatt einer beurteilung eine nicht beurteilung abzugeben.

ähnelt allmählich mehr einer kommödie und weniger einer diskussion, gelle?



Wie wir bisher verfahren sind ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinchen-81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 19:22:56

Ich bin gerade überrascht, welche Lawine mein Beitrag
losgetreten hat.
Also, das ist nun die bisherige Verfahrensweise:
Ich bin mit dem Klassenlehrer das Klassenbuch durchgegangen
und wir haben überprüft, welche Stunden entschuldigt und
welche unentschuldigt sind. Da der Großteil unentschuldigt war
und er bei den BJS auch die Note 6 erhalten hatte, hat er nun
die Note 6 erteilt bekommen. Sport ist momentan natürlich
nicht seine einzige Baustelle, aber hier fiel es besonders
auf, da mein Sportunterricht freitags in der 1. und 2. Stunde
lag. Da ist eine Anreise zur 3. Stunde doch ganz angenehm
Ansonsten versuchen nun Schulleitungsmitglieder den Begriff
"n.f" zu klären, da dieser immer noch bei den Erklärungen
unten auf dem Zeugnis steht.

Vielen Dank aber an alle, die mitgedacht haben


@tinchen-81neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 17:52:52

Ansonsten versuchen nun Schulleitungsmitglieder den Begriff
"n.f" zu klären, da dieser immer noch bei den Erklärungen
unten auf dem Zeugnis steht.


Du wirst uns doch hoffentlich noch mitteilen, welche Erkenntnisse die Mitglieder der Schulleitung in Kürze gefunden haben werden!


Undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 17:59:00

wenn wir n.f. dann endlich verstanden haben und wissen, in welchen Bundesländern in welchen Fällen es benutzt wird, können wir es ja auch in unser WIKI einbauen.

Schließlich hast du ja schon unter WIKI gepostet


klexel


Note SECHSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 18:20:15

Ich habe immer noch keinen Hinweis gefunden, dass außerhalb der Lehrerschaft irgend jemand, der sich professionell mit der Thematik "Schulabsenz" beschäftigt, die Note SECHS als therapeutisches Mittel vorgeschlagen hätte. Verlinkt habe ich hier eine PowerPointPräsentation "Verwaltungsvorschrift für Sachsen bei Schulverweigerung". An keiner Stelle wird als mögliche Maßnahme die Note SECHS erwähnt. Der "Trick" der Lehrer, die eine SECHS für Schulabsenz geben, ist der, dass sie Abwesenheit, also unentschuldigtes Fehlen, mit Leistungsverweigerung gleichsetzen. Ich vermute aber, dass bei den Leistungsverweigerern nicht an Schüler gedacht worden ist, die schwänzen, sondern an jene, die im Unterricht sitzen und sagen: Leck mich, das mach ich nicht.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CEwQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.schulsozialarbeit-sachsen.de%2Fupload%2FSchuldistanz.pps%3FPHPSESSID%3Dvmd83kgj2l5ajuh2ieueosh327&ei=UnT9UOX_IJDDtAbVpICABw&usg=AFQjCNGPUsACz7QsILg5usvYuLiakaPADQ&bvm=bv.41248874,d.Yms

I


Ah,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 18:30:26

Ein Schüler, der im Klassenraum sitzt und denkt: Leck mich, das mach ich nicht bekommt eine 6.


Ein Schüler, der zu Hause (nicht krank) im Bett liegt und denkt: Leck mich, das mach ich nicht bekommt keine versetzungrelevante Note.

Das erklär mal den anderen Schülern, die sich abmühen.


die Schulordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 19:44:32

eines jeden Landes sollte das eigentlich genau regeln. Es ist nie die Rede davon, dass eine solche "6" eine "therapeutische Maßnahme" ist, es wird damit lediglich das unentschuldigte Fehlen bei angekündigten Leistungsmessungen (Klassenarbeiten, schriftliche Überprüfungen, angekündigte Sportnoten, Referate...) bestraft. Mag sein, dass das in einigen Ländern anders ist, aber wir müssen uns daran halten, sonst werden unsere Zeugnisse juristisch angreifbar. Immer mehr Eltern kommen leider auf den Geschmack, die Versetzung ihrer Kinder durch die Rechtsschutzversicherung möglich zu machen.

Wie man dem schwänzenden Schüler tatsächlich helfen kann, wieder mehr oder weniger gern zur Schule zu gehen, steht unter Garantie nicht im Zeugnis. Da ist professionelle Pädagogik/Psychologie und individuelle Kreativität, auf jeden Fall aber jede Menge Menschlichkeit gefragt - Dinge, die ein Zeugnis einfach nicht leisten kann.


Ein weiterer kleiner Zwischenbericht ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinchen-81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 22:40:40

Momentan wurde sich an unserer Schule so verständigt:
Geschwänzte Stunden werden mit "6" gewertet und mit den
anderen Stunden zu einer Gesamtnote verrechnet.
"N.f." wurde bisher von keinem Schulleitungsmitglied in
irgendeiner Verordnung entdeckt. Von daher wird momentan
diskutiert, ob die Zeugnisse überarbeitet werden müssen, indem
bei den Erläuterungen das "n.f." rausgenommen wird.

Falls es weitere Neuerungen geben sollte, gebe ich gerne
Bescheid


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2013 17:17:21

Das erklär mal den anderen Schülern, die sich abmühen.

Ich weiß, aber manchmal verlinkt man umsonst. Ich wollte auf die zu ergreifenden Maßnahmen des Landes Sachsen hinweisen. Und dort ist von einer Notengebung "6" nicht die Rede. Die RLP-Regelung entspricht der sächsischen Gesetzgebung.

Stichworte sind: Kontaktaufnahme mit den Eltern ab dem 3. Tag ue., Einberufung Klassenkonferenz, Einschaltung des Jugendamtes, Heranziehung des Gesetzes: Bußgeld bis 1.250 Euro, Zwangsvorführung durch die Polizei...

Das erklär' mal den anderen Schülern, die sich abmühen.


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