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Forum: "Nachteilsausgleich in der ZP wegen LRS (NRW)"

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Förderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 17:41:05 geändert: 01.02.2013 18:03:03

Wenn eure Schüler auch in einer Lerntherapiepraxis sind,
dann
kann man doch Förderung nachweisen! Vielleicht nicht
nachfragen, sondern gezielt einen Antrag stellen. In klexels
Link steht, wo der Antrag zu finden ist. Dazu müsst ihr ja
den
Umfang der Förderung nachweisen - dürfte, wie gesagt,
mithilfe
der Lerntherapiepraxis wohl kein Problem sein - und
Elterngespräche nachweisen. Falls es schwierig ist, das
nachzuweisen, würde ich wenigstens Vermerke aufschreiben wie
z.B. "Gespräch am Elternsprechtag, Datum, Anwesende, wegen
der LRS erfolgen folgende Fördermaßnahmen..."

Außerdem, falls vorhanden, Atteste mitschicken. Vielleicht
auch schon erwähnen, welche Art des Nachteilsausgleichs euch
vorschwebt (siehe Liste unten in klexels Link).


Die Bezirksregierung Arnsberg schreibt das etwas anders (da
sieht man mal wieder die Unterschiede zwischen den
Bezirksregierungen!): Offenbar müssen dort die Eltern den
Antrag stellen, die verschiedenen Nachweise mitschicken und
der Antrag darf nicht erstmalig für die ZP10 gestellt
werden!
[url]http://www.bezreg-
arnsberg.nrw.de/themen/a/antrag_nachteilsausgleich/index.php
[/url]


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