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Forum: "Fragen zum Urheberrecht (Digitalisierung)"

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Fragen zum Urheberrecht (Digitalisierung)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ferv022 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 14:33:29

Hallo!

Wir ersuchen eine Auskunft hinsichtlich der rechtlichen Situation bei Veröffentlichungen im Internet von Lehrerverbandszeitschriften (mit ISSN). Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen?

Hintergrund:
Unser Lehrerverband gibt u.a. eine Fachzeitschrift heraus (4 Ausgaben pro Jahr), die allen Mitgliedern (Einzelpersonen sowie Institutionen wie z.B. Bibliotheken) per Post zugeschickt wird. Da viele (insbesondere ältere) Ausgaben aber vergriffen sind, haben wir uns entschlossen, alle bislang erschienenen Hefte zu digitalisieren und als pdf-Datei abzuspeichern. Wir würden nun gerne diese Dateien auf unsere Homepage in einem durch Passwort geschützten Mitgliederbereich hochladen, sodass sie für unsere Mitglieder jederzeit online abrufbar und einsehbar sind.

Fragen:
Ist eine solche Art der Veröffentlichung im Internet mit dem Urheberrecht vereinbar? Macht es überhaupt einen Unterschied, ob die Dateien frei zugänglich oder in einem separaten Mitgliederbereich veröffentlicht werden? Dürfen evtl. nur komplett vergriffene Ausgaben auf diese Weise publik gemacht werden oder alle bisher erschienenen Hefte?

Von den Autoren der einzelnen Artikel liegen uns keine spezifischen Einverständniserklärungen hinsichtlich einer Veröffentlichung im Internet vor, ebenso wenig wie Abtretungserklärungen bezüglich der Verwertungsrechte am jeweiligen Artikel. Vielmehr handelt es sich bei den abgedruckten Artikeln um von den Autoren selbst eingeschickten Aufsätze zur Veröffentlichung in der Printversion der verbandseigenen Fachzeitschrift.

Wie gesagt, vielleicht kennt sich ja jemand zufällig in dieser Materie aus und kann uns ein wenig weiterhelfen…

Besten Dank im Voraus!


Digitalisierung ist nicht das Problem?!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 15:06:53

Etwas dagegen haben könnte nur ein Artikelverfasser, der allerdings mit der Abgabe seines Aufsatzes einer Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift zugestimmt hat. Wenn also der Verband sich entschließt ob der ungeheueren Nachfrage einen Reprint der alten Ausgabe zu erstellen, erscheint in dem auch nur wieder der identische Aufsatz. Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Artikelverfasser dem widersprechen könnte. Zu fragen wäre, was ist, wenn der Artikelverfasser schriftlich erklärt, einer Veröffentlichung im Internet nicht zuzustimmen, obgleich sein Aufsatz im unveränderten Kontext erscheint. Kein kommerzielles Zeitung- bzw. Magazinarchiv könnte überleben, wenn Verfasser im Nachhinein Zicken machen und Recht bekämen. Montag schreibe ich den Artikel für die Verbandszeitschrift, Dienstag widerrufe ich und verbiete die Veröffentlichung, weil der Verband z.B. eine Position vertritt, die ich nicht mag und berufe mich auf das Urheberrecht und verlange, dass die Auslieferung der Verbandszeitschrift eingestellt wird, ehe nicht mein Artikel gelöscht wurde. Es ist nicht nur Urheberrechtsproblem, sondern auch ein Presserechtsproblem, wobei der gesunde Menschenverstand zunächst keinen Abmahngrund erkennen kann.


Rechtsprechungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 17:39:38

hat leider selten etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun...

Ich bin kein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Wenn ihr also Sicherheit wollt, wendet euch (natürlich kostenpflichtig) an einen spezialisierten Anwalt für Medien- oder Presserecht.
Habt ihr denn überhaupt Nutzungsvereinbarungen mit euren Autoren getroffen? Oder ging das alles so "unter der Hand"? Im ersteren Fall würde ich vorschlagen, die Vereinbarung zu ändern, alle Autoren anzuschreiben und um Zustimmung zur Änderung zu bitten. Artikel, deren Autoren nicht einverstanden sind, dürft ihr dann auch nicht online verfügbar machen.
Im zweiten Fall habe ich keine Ahnung, was man da machen könnte... einfach mal online stellen und hoffen, dass nichts passiert, wäre aber IMHO ein bisschen blauäugig.

Duch den Passwortschutz habt ihr jedenfalls schon einmal sicher gestellt, dass niemand die Artikel lesen kann, der nicht auch auf die Printausgabe Zugriff hat. Das verringert das Problem erheblich.


Ich neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 18:22:17

würde erst mal auf Antwort von den Chefs warten. Die haben sich doch für diese 4teas-Seite hier mit all ihren Materialien und Bildern schlau gemacht (machen müssen).

Vielleicht können die euch weiterhelfen.


nun,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 21:24:00

ich würde diese seite hier auf keinen fall mit dem oben genannten vorhaben vergleichen,das ist etwas komplett anderes und deshalb glaube ich nicht, dass unsre chefs hier auskunft geben können.hier geben uns die user ja ihre einwilligung, ihr material online stellen zu dürfen und es darf für schulische (nichtkommerzielle) zwecke weiterverwendet werden.

die autoren, um die es im eingangsbeitrag geht, haben nur ihre einwilligung für eine printausgabe gegeben. ob das rechtlich auch haltbar ist, wenn man das ganze einscannt und online stellt, bezweifle ich.
auch ich würde die einwilligung der autoren einholen und dann nur jene online stellen, die es erlaubt ahben.
(is meine persönliche meinung und keine rechtsauskunft)


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