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Forum: "Vorkasse bei Dienstunfall?"

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Vorkasse bei Dienstunfall?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sommernacht84 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 22:17:27

Hallo,

ich (verbeamtete Lehrerin, NRW) habe leider einen Dienstunfall melden müssen
.
Die Rechnung habe ich mit meinem Antrag eingereicht mit der Bitte um Bezahlung.
Das habe ich Anfang September gemacht.
Dann kam die 1. Zahlungserinnerung, die 2. kam nach zwei Wochen und heute nun die anwaltliche Mahnung.

Ich habe meine zuständige Sachbearbeiterin per Mail und Fax immer wieder aufgefordert die Kosten zu erstatten. Keine Reaktion.
Ich habe bei dem Rechnungsbüro den Sachverhalt nach der 2. Mahnung schriftlich vorgetragen und um Zahlungsaufschub gebeten...


Bin ich verpflichtet, in Vorkasse zu treten?
Kann ich mir Mahngebühren und Anwaltskosten von der Bezirksregierung zurückholen?



Viele Grüße
Sommernacht


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.11.2013 22:31:42 geändert: 12.11.2013 22:34:18

kommt denn die Rechnung?

Von einem Arzt in einer ambulanten Praxis?
Oder ist es eine Krankenhausrechnung.

Normalerweise geht man IMMER in Vorleistung, solange der Betrag nicht zu hoch ist, weil man erst mal die Rechnungen sammeln muss, bis der Betrag hoch genug ist zum Einreichen.

Wenn die Summe hoch ist, würde ich sofort einreichen und erst auf letzten Drücker zahlen, damit die Zeitspanne bis zur Erstattung möglichst nicht mehr so lang ist.

Auf jeden Fall hätte ich es NIIIEE so weit kommen lassen, dass ich Mahngebühren bzw. einen RS bezahlen muss.

Warum hast du nicht gezahlt?

Vom Procedere her ist doch kein großer Unterschied zwischen ambulanten Arztrechnungen, einer Krankenhausrechnung oder den Kosten wg. eines Arbeitsunfalls.
Ich habe früher meine Arztrechnung wg. eines Dienstunfalls auch selber bezahlt.

Irgendwie versteh ich dich nicht so recht.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 00:22:28 geändert: 13.11.2013 00:23:13

was auch immer das für eine rechnung ist:
DU bist der auftraggeber und musst demnach bezahlen.

den rechnungsbetrag kannst du dann rückerstattet bekommen (den bekommst dann DU und nicht der arzt/ die firma etc).

mahngebühren kannst du meiner meinung nach niemand andrem anlasten.


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 01:03:50

hab mir deinen Beitrag jetzt 3x durchgelesen und verstehe ihn noch immer nicht:

Die Rechnung habe ich mit meinem Antrag eingereicht mit der Bitte um Bezahlung

Ich fürchte, du warst in der Beihilfestelle die Lachnummer des Tages. Auf diese Idee muss man erst mal kommen.
War das die erste Arztrechnung, die du bisher bekommen hast?

Hast du die Versicherung auch gebeten, für dich zu bezahlen? Wie haben die denn reagiert?

Bin gespannt auf deine Aufklärung. Vielleicht hab ich dich ja auch total falsch verstanden.


LG
klexel


Lachnummer hin oder herneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 01:28:38

es ist schon eine Unverschämtheit, dann ewig nicht zu reagieren, anstatt einfach mal kurz ne Nachricht zu schicken "Musst du selber zahlen und dann später einreichen."

Ob das allerdings reicht, um daraus dann einen Anspruch auf Erstattung von Mahngebühren und RA-Kosten abzuleiten, das weiß ich nicht.


Hast duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 05:51:58

bei dem notwendigen Arztbesuch angegeben, dass es sich um einen Dienstunfall handelt?
Dann rechnet nämlich der Arzt direkt mit der zuständigen Stelle ab (bei uns in Bayern mit der Gemeindeunfallversicherung).
Zusätzlich musst du den Unfall bei der Dienststelle melden und die entsprechenden Formulare für die Versicherung ausfüllen!
Wenn du das nicht getan hast, musst du in Vorleistung gehen und auf Erstattung hoffen.
rfalio


Es ist nicht klar,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 09:45:54 geändert: 13.11.2013 09:46:42

welche Kosten du erstattet bekommen möchtest, ob es um die Erstattung von Sachschäden oder um die sog. Heilfürsorge geht, d.h. um Arztkosten etc. Das ist aber letztlich unerheblich.

Das Prozedere bei Dienstunfällen ist allerdings ein wenig anders als bei der normalen Beihilfe. Nach Eintritt eines DU muss dieser dem Dienstherrn innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden, damit geklärt werden kann, ob es sich tatsächlich um einen DU handelt.

Erst danach kannst du deinen Antrag auf Kostenerstattung einreiche. Manchmal rechnen die Beihilfestellen direkt mit Arzt oder Krankenhaus ab, ggf. musst du aber erst einmal selbst in Vorleistung treten. Dafür kannst du einen Vorschuss beantragen, z.B. für die Krankenhausrechnungen, die i.d.R. sofort gezahlt werden müssen.

Nun zu der Arbeitsweise deiner „zuständigen Sachbearbeiterin“. Offensichtlich fühlt sie sich ja nicht zuständig , in dem Falle würde ich mit dem Vorgesetzten telefonieren. Eine Behörde muss innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, deshalb solltest du eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen.

Besser noch, das habe ich in einem vergleichbaren Fall schon einmal einem Kollegen geraten: alle Unterlagen zusammentragen und nach Anmeldung beim zuständigen Vorgesetzten persönlich vorsprechen und den Fall vor Ort klären. Dafür kannst du übrigens auch die Hilfe des Personalrats in Anspruch nehmen.

Viel Erfolg wünscht
docman


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sommernacht84 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 16:58:23 geändert: 13.11.2013 17:00:08

Hallo,

ich habe eigentlich wissen wollen, ob ich rechtlich gesehen verpflichtet bei Dienstunfällen mit Körperverletzung in Vorkasse zu treten.
Wer weiß, wo so etwas geregelt ist? Steht sowas im Beamtengesetz?

Bei Dienstunfällen besteht keine Beihilfe.
Der Dienstunfall wurde von einem Durchgangsarzt aufgenommen/dokumentiert.
Der Dienstunfall ist bereits vor 3 Monaten anerkannt worden.

@klexel: Wahrscheinlich hast du noch nie in NRW das Formular für Dienstunfälle in der Hand gehabt. Dort kann an einer Stelle ausgewählt werden, ob die Sachbearbeiterin direkt mit dem Arzt abrechnen sollen oder ob ich nur eine Erstattung wünsche. An dieser Stelle habe ich darum gebeten, dass die direkt abrechnen.

@docman:
Leider ist meine zuständige Sachbearbeiterin mehr als schlampig. Email an den Personalrat ist inzwischen auch rausgegangen. Je nach dem was der zunächst ermitteln kann, werd ich mir überlegen, ob ich mich an den Vorgesetzten der Dame wende.

Sommernacht




@sommernachtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2013 19:28:43

Ich bin auch aus NRW und hatte vor über 10 Jahren einen
Dienstunfall, der einen Krankenhausaufenthalt und Reha nach
sich zog. Das ging damals alles sehr schnell mit der
Abrechnung, ich musste nicht in Vorkasse gehen und bekam
sogar einen Vorschuss. Direkt mit dem Krankenhaus hat die
Bezirksregierung (Arnsberg) damals nicht abgerechnet - das
muss neu sein (oder vll. je nach Bez.reg. unterschiedlich).
Trotzdem lief das so glatt, dass ich damals dachte: "Schade,
dass nicht jeder Krankenhausaufenthalt/Arztbesuch auf einen
Dienstunfall zurückzuführen ist!"
Es liegt definitiv an deiner Sachbearbeiterin!


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