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Forum: "Versetzung nach einem Jahr"

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Versetzung nach einem Jahrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bazzu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2014 12:01:54

Hallo Leute,

ich bin der Malte und habe mal eine Frage:

Im Januar bin ich mit meinem Ref fertig, meine Freundin ein Jahr später. Nachdem unsere Fernbeziehung die schlimmsten Teile meines Refs in Niedersachsen überstanden hat, möchten wir ENDLICH im Januar zusammenziehen können. Sie macht ihr Ref in Hessen und wir wollen beide später in Niedersachsen eine Anstellung in örtlicher Nähe finden. Leider ist sie ein Jahr später als ich fertig. Ihre Fächer sind nicht gerade total überlaufen, aber sie wird Probleme haben, sich gezielt für einen Ort erfolgreich zu bewerben.

Da ich Mangelfächer habe (Latein, Kunst, Biologie), ist es für mich keinerlei Problem irgendwo einen Job zu finden.

Es stellt sich also folgendes Problem:

Ich bekomme einen Job, sagen wir in Hannover , und fange regulär im Beamtenverhältnis auf Probe an. Jetzt ist es sehr wahrscheinlich, dass sie irgendwo einen Job bekommt, aber eben nicht bei mir. Dann leben wir wieder auf unbestimmte Zeit getrennt.

Ich habe also folgende Optionen und würde gerne wissen, welche realistischer ist, bzw. ob welche davon völlig flach fallen.

a) Ich bewerbe mich regulär an einer Schule und sage gleich, ich möchte nur für ein Jahr bleiben. Wäre also die Frage, ob die Schule darauf eingeht und ein späteres Einvernehmen besteht, dass ich schon nach einem Jahr versetzt werden kann.

b) Ich bewerbe mich mit der Bedingung, dass meine Freundin auch eine Stelle bekommt.

c) Ich bewerbe mich nicht für eine Beamtenstelle, sondern gehe ein Jahr in das Angestelltenverhältnis und kündige danach.

Vielleicht fällt euch ja noch eine Option ein, aber ansonsten wäre ich sehr dankbar, wenn ihr eure Sichtweise auf die Optionen schildern könnte!

Vielen Dank und beste Grüße,
Malte



offen 'ranneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2014 16:10:01 geändert: 05.05.2014 16:11:19

ich würde zu meiner Traumschule gehen, die Sache dem Leiter schildern, wie sie ist, und ihn fragen, falls er vertrauenswürdig erscheint.
b) wird wohl nicht gehen (Erfahrungssatz: Lehrerstellen 1 jahr im Voraus zu planen ist generell unmöglich)


wenn duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2014 20:58:43

eine solche Mangelfach-Traumkombi hast, wäre c) wohl die gangbarste Alternative. Such dir eine befristete Vertretungsstelle für 1 Jahr (das erspart dir die eigene Kündigung, das Arbeitsamt bestraft das nämlich mit 3 Monaten Sperre für ALG1) und macht euch danach gemeinsam auf die Suche nach zwei verbeamteten Planstellen, die in vertretbarer Entfernung zueinander liegen.

Eine Versetzung im Beamtenverhältnis nach nur 1 Jahr würde - wenn überhaupt - nur unter extremen Umständen möglich sein. "Ich will mit meiner Freundin zusammen ziehen" gehört sicher nicht in die Kategorie der Gründe dafür.

Wenn du mit dem Motto "nicht ohne meine Freundin" eine Stelle suchen willst, stell dich auf viel Gelächter oder bestenfalls verständnislose Blicke ein. Selbst mit solchen Mangelfächern wirst du dir das kaum erlauben dürfen, derartige Bedingungen zu stellen.


Nimm derweil eine befristete Vertretungsstelle neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2014 22:52:16

an, heirate morgen Deine Freundin und dann gehts vielleicht.
Bloß als Grund angeben: Will mit Freundin zusammenziehen: zieht nicht!


Vertretung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luckyluka Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2014 10:00:51

Hi,
also eine Vertretungsstelle bringt dir einfach auch nochmal andere Erfahrungen. Ist doch super, wenn ihr dann nach einem Jahr gemeinsam suchen gehen könnt!
Gruß


just marryneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2014 18:07:00 geändert: 07.05.2014 18:07:32

wenn ihr zusammen bleiben wollt, könntet ihr in Erwägung ziehen zu heiraten. Das gilt allgemein als Willensbekundung für eine dauerhafte Lebensgemeinschaft und steht laut unserem Grundgesetz "unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung".


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