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Forum: "Zeugnis für verbeamtete Lehrer nicht üblich?"

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Zeugnis für verbeamtete Lehrer nicht üblich?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seena Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 15:47:52

Hallo,
stimmt es, dass ich (verbeamtete Lehrerin) im Falle einer Bewerbung/Versetzungsantrag(nach 12jähriger Tätigkeit an einer Schule)in ein anderes Bundesland kein Arbeitszeugnis vorlegen muss? Laut Aussage meiner jetzigen Schulleitung ist das nur für die Angestellten üblich. Stimmt das so?
VG
Seena


Es gibt keine Arbeitszeugnisse,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:12:46

sondern Dienstliche Beurteilungen.
Und da kann alles Miese der Welt über Dich geschrieben werden, was in einem Arbeitszeugnis nicht rechtlich zulässig wäre.


Die Aussage neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:26:25

über dienstliche Beurteilungen von blendwerk kann ich so nicht unterschreiben.
In RLP müssen dienstliche Beurteilungen mit dem Lehrer besprochen und ihm bekanntgegeben werden. Wenn man einverstanden ist mit der Beurteilung unterschreibt man sie.
Sicher entspricht eine Beurteilung ebenso wie ein Arbeitszeugnis vielleicht nicht immer den eigenen Vorstellungen, aber dass musss ja nicht immer am Beurteiler liegen.
Dienstliche Beurteilungen werden aber zu bestimmten Anlässen erstellt, dazu gehört eine Versetzung wie oben genannt meines wissens nach nicht.


Die Aussage neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:27:46 geändert: 13.05.2014 22:28:29

sorry Doppelpost!


@blendwerk : dienstliche beurteilungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:30:50 geändert: 13.05.2014 22:33:14

wären in so einem miesen fall allerdings rechtlich auch anfechtbar!


Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 23:26:51 geändert: 14.05.2014 00:11:57

jemand über mich eine Beurteilung hätte schreiben wollen, wäre ich schon recht neugierig über den Inhalt.

Ich bin nach meiner Lebenszeitverbeamtung vor 33 Jahren nicht ein einziges Mal besucht und/oder beurteilt worden. Ich hätte mein ganzes Schulleben lang Blödsinn machen können....

Diese Besuche / Beurteilungen werden in den einzelnen Bundesländern wohl auch sehr unterschiedlich gehandhabt. In Niedersachsen passiert da nicht viel

Bist du denn schon mehrfach beurteilt worden?


tja, klexel....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.05.2014 09:42:16

wir hier in hamburg können nur alle vier jahres für eine stunde kein blödsinn machen, da steht nämlich für alle unter 55 jahren eine standardbeurteilung an, also ohne jeglichen besonderen anlass.

ist mitunter sehr interessant von dazu beförderten, aber komplett fachfremden kollegen beurteilt zu werden - das verlangt ein hohes maß an geduldiger nachsicht bzw. kriegt einen hauch von realsatire.


In RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.05.2014 15:01:41 geändert: 14.05.2014 15:04:54

In RLP kommen die Neuzugänge des Lehrkörpers an die Schule als unbeschriebenes Blatt. Keine Vorgängerschule darf Inhalte aus der Personalakte weiterschicken. Logischerweise kann auch keine Beurteilung wg. Versetzung an eine andere Schule verlangt werden. Man weiß nicht, welches Juwel kommt. Man weiß nur, welche Gurke geht.


Naja, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.05.2014 20:57:16

deswegen muss man manchmal detektivisch veranlagt sein oder einfach gut vernetzt sein.


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