transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 158 Mitglieder online 16.04.2024 09:32:40
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 3 von 13 >    >>
Gehe zu Seite:
Tschuldigung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kohlwei0ling Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 22:24:36

Hatte mich wirklich nur gewundert, war nicht persönlich
gemeint. Gott sei Dank ist auf meinen Elternabenden dann
doch etwas früher Schluss.


Gewalt ist Gewaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 08:52:15 geändert: 24.10.2014 08:52:37

und natürlich ist eine Ohrfeige Gewalt, so definiert es unser Strafrecht. Aber es gibt graduelle Unterschiede. Wenn - rein hypothetisch - ein kurdischer Schüler von anderen Schülern mehrfach verprügelt würde oder eine Lehrerin eine Schülerin mit einem Schnürsenkel erdrosseln wollte, dann sähe ich das etwas anders an als eine Ohrfeige, die keine körperlichen Schäden zurückließ, und ich fände es akzeptabel, wenn sie auch juristisch anders behandelt würde.


Wer bleibt hier auf der Strecke?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schanipuh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 09:02:48

Ob diese Story, eine solche ist oder nicht sei erst mal dahin gestellt. Ich frage mich die ganze Zeit, hat die Schülerin nicht auch das Recht einen bestimmten Lösungsweg in Betracht zu ziehen. Nicht alle wollen "Rache", vielleicht wird einfach eine Entschuldigung erwartet.
Auf jeden Fall muss das in einem Gespräch MIT der Schülerin geklärt werden.
So ein Ausrutscher ist irgendwie noch nachvollziehbar, aber nicht akzeptabel und sollte nicht einfach so stehen bleiben.
Würden SuS sich ein Ding in dieser Größenordnung leisten, würden die ohne härtere Konsequenzen davon kommen?
Für mich wär der Weg Lehrer - Schulleitung - Dienstaufsicht der richtige. Polizei und Anwalt halte ich für überzogen, wenn sich bei dem Gespräch nicht noch mehr rausstellt.

@ Blendwerk
Wenn sich die Schülerin an Dich gewandt hat, ist das Prozedere ja schon im Gang. Hier ist dann eher die Frage entscheidend, was wollen die Eltern.

Ich kenne durchaus Familien ,von denen ich die "Freigabe für einen Klaps" bekommen hab. Mit solchen Eltern macht das Gespräch dann wenig Sinn.

Wichtig ist an dieser Stelle Fingerspitzengefühl für beide Seiten!!!


Dienstaufsichtsbeschwerde - Folgen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 19:55:09

Die Eltern sind inzwischen darüber informiert.
Sie wollen mit dem KL reden und erwägen eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Frage: Wie geht man vor?

Frage: Welche Konsequenzen könnte dies für den schlagenden Lehrer haben?

Frage: Welche Konsequenzen könnte dies für die Schülerin haben?

Angenommen: Die Beschwerde hat für den Lehrer keine Konsequenzen, weil Aussage gegen Aussage steht.

Wie sieht die Zukunft der Schülerin an dieser Schule aus?

Sollte sie in diesem Fall nicht besser die Schule wechseln? (Also wenn die Beschwerde abgelehnt wird?)


Anmerkung / Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 20:01:58 geändert: 24.10.2014 20:03:24

und natürlich ist eine Ohrfeige Gewalt, so definiert es unser Strafrecht.

via amann

Also wo definiert denn unser Strafrecht bitte Gewalt und vor allem die Ohrfeige als ebensolche?!

Quelle?!

Gewalt im Strafrecht:
http://www.jurawiki.de/DefinitionGewalt
http://www.rechtslexikon-online.de/Gewaltbegriff.html


Da glaube/halte ich es doch eher mit:
Die Anwendung einer Ohrfeige kann bei einer Anzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung führen (eine leichte Ohrfeige, welche die „körperliche Unversehrtheit“ nur unerheblich beeinträchtigt, stellt keine Körperverletzung dar, erfüllt in der Regel jedoch immer den Tatbestand der tätlichen Beleidigung).


http://de.wikipedia.org/wiki/Ohrfeige#Die_Ohrfeige_im_Strafrecht


Dienstaufsichtsbeschwerde - Folgen? Bitte konkretneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 20:24:16

wäre schön, wenn einer eine Antwort wüsste.



Bundesweit einheitliches Schulrecht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 20:35:05 geändert: 24.10.2014 20:38:14

Was sagt das Schulrecht zu solch einem Fall?

Wikipedia-Einträge helfen sicher gedanklich auf die Sprünge, stellen für mich aber keine verbindliche Aussage dar.
Wie läuft das Prozedere für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Wer ist die Adresse?


Dienstaufsichtsbeschwerde - Folgen? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 20:56:42 geändert: 24.10.2014 20:57:34

vermutlich wird man den Lehrer nur belangen können, wenn er nicht lügt. Schlimmstenfalls wird sogar in Betracht gezogen, wie sein sonstiges Verhalten in der Schule ist.


Stellungnahmeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2014 22:31:25

Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommt die Schulaufsicht ins Spiel. Die Beteiligten werden gehört und dann muss der Schulaufsichtsbeamte eine Entscheidung fällen: die Beschwerde ablehnen oder der Schülerin Recht geben. Das wird natürlich schwer, wenn es keine Zeugen gibt und Aussage gegen Aussage steht - es sei denn, eine/r der Beteiligten gibt zu, die Ohrfeige gegeben zu haben oder aber gelogen zu haben.


und dann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2014 08:30:45 geändert: 25.10.2014 08:31:22

Was sind - wenn er schuldig gesprochen wird - die Folgen für den Lehrer?


<<    < Seite: 3 von 13 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs