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Forum: "Klassenarbeit über/mit Lektüre"

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Klassenarbeit über/mit Lektüreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sihalu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2014 21:05:53

Wenn ich in Rheinland-Pfalz im Fach Deutsch eine Klassenarbeit über eine Lektüre schreibe, wer ist dann dafür verantwortlich, dass die Lektüre als Textgrundlage (Ganzschrift) zur Verfügung steht: der Schüler oder der Lehrer? Es wäre super, wenn jemand eine rechtliche Grundlage nennen könnte.


Rechtliche Grundlage kenn ich nicht, aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2014 23:34:34

falls Ganzschrift als Klassensatz in der Schule vorhanden: dann den zur Verfügung stellen. Es darf natürlich nichts reingeschrieben werden.
Wenn nicht vorhanden: Eltern müssen das Buch auf eigene Kosten besorgen.
Kenne ich aus BaWü und NRW nicht anders.
Gab auch noch nie Diskussionen darüber.

Wenn finanzielle Schwierigkeiten: Förderverein fragen in Einzelfällen


ggf. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2014 14:49:53

müssen die Bücher selbst besorgt werden. SuS erhalten (zumindest in B) einen Bibliotheksausweis kostenfrei. Sie können das Buch also ausleihen, müssen es nur entsprechend verlängern. Außerdem gibt es das Bildungspaket der Bundesregierung. Auch da müssen allerdings die Eltern aktiv werden.
Übrigens: Was spricht gegen den Kauf eines guten Buches? Soviel sollte doch vom Kindergeld übrig sein, oder?


@sihaluneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2014 23:23:38 geändert: 07.12.2014 23:23:56

In Bayern regelt das das Schulfinanzierungsgesetz.

Das müsste es doch auch in deinem Bundesland geben?


Das dürfteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2014 07:08:09 geändert: 08.12.2014 07:09:22

Davon abhängen, ob es in Deinem B L Lehrmittelfreiheit gibt, wenn ja, ist
die Schule zuständig, über zusätzlich anzuschaffendeLehrmittel
entscheiden dann z.B. in Hessen die Eltern einer Klasse per Abstimmung
mit einfacher Mehrheit. Wenn du Bücher ausgegeben hast oder hast von
den Eltern kaufen lassen, sind aber die SuS dafür verantwortlich, sie zur
Klausur mitzubringen. Ich hab aber trotzdem immer 1-2
Schusselexemplare
dabei.


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