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Forum: "Ablehnungsgrund für Bewerbung: möglicher Ausfall durch Krankheit"

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Ablehnungsgrund für Bewerbung: möglicher Ausfall durch Krankheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:19:43 geändert: 16.12.2014 19:24:34

darf eine SL einen Bewerber ablehnen, der seit Schuljahrsbeginn ohne Fehlzeit an der Schule unterrichtet, aber möglicherweise fehlen könnte, weil er gesundheitliche Schwierigkeiten hat, die sich durch Fehlzeiten bemerkbar machen könnten oder eben auch nicht?

Die reine Möglichkeit einer Fehlzeit wird als Ablehnungsgrund gerechtfertigt.Ist dies rechtlich haltbar oder ein Fall für den Anwalt?

Darf eine SL gegenüber Kollegen die gesundheitliche Grundsituation eines Kollegen offen ansprechen ohne Genehmigung des Bewerbers?

Darf eine SL gegenüber Kollegen die persönliche Vorgeschichte und Gesprächsergebnisse offenlegen ohne die Genehmigung des Bewerbers?

Darf eine SL Gesprächsprotokolle auf der internen Schulhomepage interne Gesprächsprotokolle speichern? => einsehbar für alle Kollegen? (Test erfolgt)

Darf eine SL dem Bewerber auf der Basis des Schulrechts verbieten, mit Kollegen über die aktuelle Situation zu sprechen?
Kann mir dazu bitte jemand den passenden Paragrafen nennen?


Ich würdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:39:25 geändert: 16.12.2014 19:43:12

so aus dem Ärmel heraus jede deiner Fragen mit NEIN beantworten:

Schau mal hier, ob dir das weiterhilft. Es betrifft zwar Hamburg, die Regelung dürfte aber Allgemeingültigkeit haben, denn Schweigepflicht ist Schweigepflicht - überall:

http://www.hamburg.de/contentblob/69586/data/bbs-hr-schweigepflicht-12-04.pdf

Wenn deine SL in jedem Punkt gegen diese Schweigepflicht verstoßen hat, ist das eindeutig ein Fall nicht nur für euren Personalrat, sondern auch für die höheren Ebenen. Unfassbar!

Dieser Link aus BaWü trifft es zwar auch nicht ganz, denn es geht um Personalvertretungen, aber vielleicht hilft dir der Absatz über die Schweigepflicht trotzdem weiter.
http://www.schulleitung-bw.de/wDeutsch/Download/personalvertretungsrecht.php


@Klexel: Dazu bitte neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:44:03

SChulrecht Baden-Württemberg! Wenn möglich!


Ich bin ja nicht doof,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:51:00 geändert: 16.12.2014 19:55:33

aber manchmal wird so etwas nicht angeboten, dann muss man nehmen, was man findet.

Hier ist noch ne Info. Schau mal auf Seite 3 rechts die gelben Punkte:

http://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/BLV_OEPR_06-2013_lowres.pdf

Ansonsten hilft selber googeln: Schulleitung Schweigepflicht Bawü. Bist doch schon groß.

Dann wirst du sehen, wie schwierig es ist, denn es bezieht sich meistens nur auf Beratungslehrer oder Schulspychologen und die Schweigepflicht über Schülerbelange. Dein Fall ist nicht vorgesehen, jedenfalls hab ich nichts gefunden.


mir stellt sich die Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 19:55:28

weshalb will man dort arbeiten. Da muss man doch schon fast einen Freudensprung machen, wenn man den Job nicht bekommt, oder??


so etwasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 20:28:35

findet sich auch nicht im Schulrecht, sondern im Arbeitsrecht unter "Pflichten des Arbeitgebers". Dazu gehört auch, dass private Angelegenheiten eines Mitarbeiters (und dazu gehört definitiv die gesundheitliche Situation!) nicht publik gemacht werden dürfen ohne das Einverständnis dieses Mitarbeiters.

Konkrete Paragraphen kann ich grad nicht nennen, aber such doch mal in diese Richtung.


und wie gehe ich damit um?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 21:04:08 geändert: 16.12.2014 21:05:40

kann man diese Situation an meinen Anwalt oder an die Justitiarin des RP geben?
Rein zur Kenntnisnahme?

Ich finde diese Ereignisse und Argumentation unglaublich.


Wiesoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 21:09:15

nur zur Kenntnisnahme?
Lass dich vom Anwalt, BP oder Gewerkschaft o.ä. beraten.


Mein Bauch sagt auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 21:20:52

dass das nicht geht. Ich würde mich auch anwaltlich beraten lassen. Das darf Dir niemand verbieten.

Bist Du in der GEW oder einem Lehrerverband. Dann hast Du das sogar kostenlos.

Ich wünsche Dir viel Glück.


ich werde nicht an dieserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2014 21:22:45

Schule bleiben.
dennoch rechtlich nachfragen lassen?


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