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Forum: "Beschäftigungsverbot bis zum Ergebnis des Impfstatus"

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Beschäftigungsverbot bis zum Ergebnis des Impfstatusneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiny210 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2015 18:32:00

Hallo,

Ich bin Grundschullehrerin in Hessen.
Ich vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin wollte es aber noch nicht sagen. Nun sind Windpocken an der Schule vorgekommen, bei der letzten Schwangerschaft (vor 4 Jahren in NRW) musste ich dann direkt nach hause. Nun habe ich es dann der Schulleitung doch schon gesagt. Bin dann heimgeschickt worden bis der Titer getestet wurde.
Ich war dann direkt beim FA und hab Blut abnhemen lassen. Ergebnis soll nächste Woche vorliegen. Zumal im Erlass auch steht, dass bei bekanntgabe der Schwaangerschaft ein Beschäftigungsverbot hat bis alle Titer (Röteln, Masern, etc.) getestet wurden.
Nun hat meine Schulleitung einen Tag nach dem ich heimgeschickt wurde angerufen, un meinte sie sehe keine gesundheitliche Belastung und ich solle kommen. Es wäre ja auch alles bereits bei der ersten Schwangerschaft getestet wurden (wie gesagt befristetes BV bei Windpocken). Als ich sagte, dass auch da u.a. der Titer für Röteln grenzwertig war und das ja im Erlass steht dass ich solange Beschäftigungsverbot habe udn aufgrund einer FG sicher gehen will ist sie nicht drauf eingegangen.

Nun meine Frage wie sieht das aus mit diesem Beschäftigungsverbot (nur bis zum Ergebnis)?? Kennt sich da jemand aus, will mich einfach absichern damit mir da nichts negativ ausgelegt wird. Will ja auf jeden Fall arbeiten gehen, hab ich beim ersten Kind auch außer bei diesen befristeten Verboten, möchte aber auch auf Nr sicher gehen.

Danke schonmal für Antworten.


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2015 19:10:08

dass deine Schulleitung sich bei der Schulaufsicht informiert
hat.
Ich weiß aus unserer Schule (RLP) dass die individuellen
Arbeitsverbote bei einigen Kinderkrankheiten geändert wurden,
kann aber leider auch nichts genaues sagen. Werde mal
nachfragen.




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von: tiny210 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2015 19:27:48 geändert: 26.02.2015 19:30:23

das hat sie jetzt nicht erwähnt, ich weiß es nicht ehrlich gesagt.

diese individuellen BVs meine ich nicht, das ist klar dass die unterschiedlich sind. ich meine die Zeit von bekanntgabe/Titertest zum Ergebnis ob denn ausreichend Schutz besteht, ist ja meist nur eine Woche.

ich will mich ja auch keiner dienstlichen Anordnung widersetzen, aber ich würde schon gerne den Röteltiter abwarten.



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von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2015 21:00:56

herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
In NRW musste ich von Bekanntgabe der Schwangerschaft über Terminfindung beim BAD (?) bishin zur Ergebnisbekanntgabe zuhause bleiben. Ca. 1 Woche hat das gedauert. Bei Kind 1 war das am 1. Tag nach den Sommerferien. Mangels Immunität musste ich bis zu Beginn 21. Woche zu Hause bleiben. Bei Kind 2 (Bekanntgabe Frühjahr) musste ich nur die Woche zuhause bleiben, konnte dann bis zu den Sommerferien arbeiten und musste danach wg der 5-jährigen bis zur vollendeten 20. SSW zuhause bleiben. Zwischendurch hatte ich nochmal frei, weil es Ringelröteln gab.
Also, die Woche musst du zuhause bleiben und danach entscheidet der BAD.


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