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Forum: "Schuljahresende?"

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Schuljahresende?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabrinaaat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 14:15:35

Hallo meine Lieben,

ich weiß nicht, ob ich das richtige Forum erwischt habe, weil ich überall Suche/Biete-Angebote gesehen habe. Ich habe jedoch eine andere Frage und zwar:

Zählen die kommenden Sommerferien zum Schuljahr 2014/15 oder zum Schuljahr 15/16?
Es geht nämlich um meine Bezahlung als Vertretungslehrerin und ich weiß nicht bis wann das Schuljahresende geht und ob ich noch in den Ferien bezahlt werde.

Danke und lieben Gruß :)


ich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: redaktion Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 14:35:52

....hab mal dein forum in die richtige rubrik geschubbst


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 15:32:49

Soweit ich weiß beginnt in NRW das neue Schuljahr immer am 1. August. So liegen die Sommerferien immer zum Teil im alten und im neuen Schuljahr.


BWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 16:10:23

Auch wenn ich gerade etwas anderes gelesen habe, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass auch in BaWü das neue Schuljahr am 1.August beginnt.


Endeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 16:49:02

Das Schuljahr in NRW endet zum 31.07. eines (Kalender-)Jahres.

Befristete Arbeitsverträge von Vertretungslehrkräften können allerdings auch schon vorher enden, das Vertragsende steht dann im Vertrag.

Der Schuljahresanfang ist der 01.08. eines Jahres, der Vertragsbeginn für befristet angestellte Lehrkräfte kann hiervon abweichen. Normalerweise schreibt die zuständige Bez.-Reg. den ersten Schultag nach den ferien in den Arbeitsvertrag. Aus diesem Grund "können" die befristet angestellten Lehrkräfte auch nicht an den Vorbereitungstagen teilnehmen. Es besteht einfach kein dienstlicher Grund an einer Dienstveranstaltung teilzunehmen, solange man noch gar nicht im Dienst ist

Wer dennoch hingeht sollte wissen, dass er in diesem Fall nicht versichert ist. Der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber wird ja erst ab dem Tag des Dienstbeginns gewährt.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 16:54:58

D.h. wenn man Pech hat, bekommt man in den Ferien kein Geld?


nicht nur dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 17:19:43

Entgelt erhält man für die Zeit des Beschäftigungverhälnisses.
Für die Zeit der Arbeitslosigkeit (rechtzeitig bei der BA melden) besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf ALG I besteht aber nur, wenn vor Beginn der Arbeitslosigkeit 12 Monate durchgehend ein Arbeitsverhältnis bestand. Ansonsten besteht ggf. ein Anspruch auf ALG II.

Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, da diese nur gewährt wird, wenn entsprechende Beschäftigungszeiten innerhalb des Kalenderjahres vorzuweisen sind.

Vertretungslehrkräfte sind nur geringfügig besser gestellt als Tagelöhner - sogenannte Bildungsprostituierte, die Bildung "te huur" auf dem Bildungsstrich vermitteln.


Das Schuljahr neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.04.2015 18:19:20

endet zum 31. 7., das neue beginnt zum 1. August.
Leider ist es durchaus üblich, daß angestellte Lehrkräfte während der Großen Ferien kein Entgelt erhalten, da der Vertrag i. a. R. zum Schuljahresende ausläuft und - bei Bedarf - ein neuer Vertrag zum ersten Schultag abgeschlossen wird.).


LG

Hesse


Bei Vertretungskräften in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.04.2015 13:51:23

sind meines Wissens nach Beginn und Ende des Vertrages mit
Datum festgehalten.
Ansonsten gilt wie oben schon geschrieben der 31.07. als Ende
des laufenden Schuljahres.


Vertragsfreiheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.04.2015 13:57:18

Bei allen Verträgen sind Beginn und Ende (schriftlich) fixiert.
Nur unbefristete Verträge haben keinen gesetzten Termin für die Vertragsauflösung. Ist in einem Vertrag die Laufzeit festgelegt "bis zum Ende des Schuljahres", dann ist damit nicht der Tag der zeugnisausgabe sondern der 31.07. eines Kalenderjahres gemeint.


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