Verbeamtete Lehrkräfte in NRW werden am Ende des Schulhalbjahres, in dem sie die Altersgrenze erreicht haben, in den Ruhestand versetzt. Das Scgulhalbjahr im Sommer endet zum 31.07. eines Jahres. Nachprüfungen, die am Anfang des neuen Schuljahres abgehalten werden, zählen rechtlich zum vorangegangenen Schuljahr - sonst würden sie nicht "Nachprüfungen" heißen.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben es da eindeutig besser; bei Erreichen des Ruhestandalters - also dem Tag, an dem sie das Rentenalter erreichen - ist Schluss. Sie erhalten dann auf Antrag ab dem Folgemonat ihre Rentenzahlungen. Machen sie dennoch bis zum Ende des Schulhalbjahres weiter, muss ihnen das Entgelt ohne Abzug von AV und RV zusätzlich zur Rentenzahlung aus der GRV gezahlt werden. Lohnt sich, fragt @lupenrein.