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Forum: "Wie sieht an Eurer Schule der Nachteilsausgleich bei LRS aus?"

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Wie sieht an Eurer Schule der Nachteilsausgleich bei LRS aus?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niciinwi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2017 22:03:24

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie an Eurer Schule der Nachteilsausgleich bei LRS bei Klassenarbeiten aussieht. Ich kenne bisher 2 Methoden:

Methode A:
Die Rechtschreibung wird aus der Wertung genommen. 
Sagen wir mal, eine Arbeit ist 100 Punkte wert und 10 Punkte davon sind für Rechtschreibung und für eine 3 bräuchte man mind. 60%.
Die Schüler ohne LRS brauchten somit 60 Punkte (= 60%) für eine 3, die Schüler mit LRS aber nur 54, da 54 von 90 Punkten 60% sind.

Methode B:
Dem Schüler werden die Rechtschreibpunkte einfach "geschenkt". 
Ein LRS Schüler kann also noch so viele Rechtschreibfehler in der Arbeit haben, er bekommt immer die volle Punktzahl.

Welche der beiden Methoden wird an Eurer Schule praktiziert? Oder habt Ihr eine ganz andere Methode?



Ob dir das hilft?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2017 14:49:42 geändert: 15.11.2017 14:50:33

Um welche Arbeiten geht es denn?

Rechtschreibfehler zähle ich bei nicht spezifischen Deutscharbeiten in der Grundschule bei allen Schülern nicht, wenn ich das Wort 1:1 lesen kann.

LRS kam/kommt also nur bei Deutscharbeiten zum Tragen. (LRS gibt es bei uns in dieser Definition nicht mehr.)

Bei speziellen Rechtschreibarbeiten habe ich früher die Schüler mit LRS erleichterte Arbeiten schreiben lassen.

Bei Grammatikarbeiten habe ich nur dann die Rechtschreibung gezählt, wenn dies klar war, z.B. wenn Nomen verlangt wurden und diese klein geschrieben wurden.

Bei Aufsätzen habe ich bei diesen Schülern die Rechtschreibung nicht gezählt.



Das kommt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: barbary Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2017 16:50:09

... sicherlich auf die Schulform und das Bundesland an, wie so oft...

Ich spreche jetzt mal für eine Realschule in Niedersachsen.

Wir entscheiden in der Nachteilsausgleichskonferenz immer individuell je Schüler, welche Möglichkeiten gelten sollen.

Das kann z.B. sein...

- keine Bewertung der Rechtschreibung (wie in deinem Beispiel Variante 1)

- längere Bearbeitungszeit

- (längere) Verwendung eines Rechtschreibwörterbuchs

Da gab es noch mehr, was mir aber gerade nicht einfällt. Üblicherweise koppeln wir den Nachteilsausgleich daran, dass der Schüler eine Lern- / LRS-Therapie besucht, sodass eine Verbesserung auch angestrebt wird.



Gesamtschule NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: osna91 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2017 19:45:37

Hallo,

 

bei uns wird es so gehandhabt, dass die Schüler mit LRS 15 Minuten mehr Zeit bekommen und zudem die Rechtschreibung aus der Bepunktung herausgenommen wird.

D.h., wenn es insgesamt 60 Punkte gibt und die RS mit 5 Punkten gewertet wird, dann müssen die SuS mit einer LRS nur 55 Punkte für die volle Punktzahl erreichen.

Entsprechend wird der Prozentsatz dann auch angepasst.



nicht nur RSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2017 21:10:43 geändert: 15.11.2017 21:12:58

SuS mit einer LRS haben nicht nur Schwierigkeiten in RS sondern wie das L schon sagt auch im Lesen. Außerdem korreliert eine LRS auch oft mit Wahrnehmungsproblemen, d.h. es hat auch erhebliche Probleme, eine Aufgabe zu strukturieren. Man sollte genau hinschauen, welche Probleme das Kind hat. Zum Beispiel sind Aufgabenstellungen wie

Erläutere anhand einer Skizze das Reflexionsgesetz und beschrifte die Skizze!

oder vielleicht noch komplexer, wie an Gymnasien oft üblich ist, der Todbringer, weil die Kinder die Aufgabe nicht mehr auseinander kriegen. Hier sollte für diese Kinder eine sprachoptimierte Aufgabe gestellt werden.

 

z.B.

a) Fertige eine Skizze zum Reflexionsgesetz an!

b) Beschrifte die Teile!

c) Erläutere das Reflexionsgesetz mit Hilfe Deiner Skizze!

 

oder Schlüsselwörter werden markiert. Oder auch so einfache Aufgaben wie Nenne Formelzeichen, Einheit, Messgerät und Definition der Masse. Hier sind 4 Aufgaben in einer. Aufzählungen und UND-Aufgaben- ganz schwierig für LRS- Kinder. Hier hilft als Strukturierung einfach eine Nummerierung.

 

z.B. Nenne a) Formelzeichen, b) Einheit, c) Messgerät und d) Definition der Masse.

 

Manchmal muss man eben den Kindern die Aufgabe auch vorlesen. Manchmal braucht das Kind eine größere Schrift. oder oder...

 

Also allein die Zugabe von Zeit und die Aussetzung der RS-Bewertung reicht nicht aus, um diesen Kindern gerecht zu werden.

 

 

 



In Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2017 16:45:55 geändert: 18.11.2017 16:47:36

wird zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz unterschieden.  Beim Nachteilsausgleich erhält der Schüler z.B. einen Zeitzuschlag, um Chancengleichheit herzustellen. Nur wenn ein Antrag auf Notenschutz gestellt und positiv beschieden worden ist, wird die Rechtschreibung nicht bewertet; eine entsprechende Bemerkung kommt ins Zeugnis.

Die Entscheidung über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs trifft die Schulleiterin auf Empfehlung der Schulpsychologin. Die Kollegen werden darüber informiert.

 

LG  

Hesse

 



Zeitliche Befristungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: guillemot Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2018 17:20:17

Ich habe in meiner 4. Klasse in Niedersachsen ein Kind mit einer überprüften Lese-Rechtschreibschwäche (Gutachten liegt vor, ist außerschulisch in Therapie). Ich lese die Aufgaben in Arbeiten vor. Außerdem hat das Kind die Möglichkeit, Rechtschreibüberprüfungen differenziert zu schreiben. Zusätzlich hat sie zu Beginn mehr Zeit bekommen. Dies ist aber mittlerweile nicht mehr notwendig.

Weiß jemand etwas darüber, ob man den Nachteilsausgleich nur für eine befristete Zeit geben darf? Das Kind hat ihn jetzt seit 1,5 Jahren. Darf ich den Nachteilsausgleich noch einmal verlängern? Ich habe die Erlasse durchgelesen und habe nicht so richtig was eindeutiges gefunden. Hat jemand einen Erlass parat, in dem sich die Antwort findet?



Bildung ist Ländersacheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2018 20:10:44

und so gibt es auch hier in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Bei Euch gibt es sicher auch eine VV Nachteilsausgleich, die das regelt. Bei uns ist das so, dass die Eltern zu Beginn des Schuljahres einen Antrag an die Klassenkonferenz auf Nachteilsausgleich stellen. Die Klassenkonferenz entscheidet darüber,

a) ob dem Antrag statt gegeben wird und

b) in welcher Form er gewährt wird (Da wird jede einzelne Möglichkeit festgelegt)

Meist orientieren wir uns an den Vorschlägen des Gutachtens. Natürlich müssen wir das mit unseren Möglichkeiten abklären. Die Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Aber wenn das Kind eine LRS hat steht ihm mit Sicherheit auch noch nach 1,5 Jahren ein Nachteilsausgleich zu. Warum sollte er nicht mehr gelten?



@ guillemotneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2018 19:30:57

Hier hast du einen Erlass: Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, 04.10.2005 (für Nds)

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die du mit der Klassenkonferenz beschließt, zu befristen und nach der Frist neu zu beurteilen.

 

Wenn du mir deine Mailadresse hinterlässt, schick ich dir einen hübschen Überblick an Formularen, die dir in dieser Hinsicht helfen können  

 

 

 



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: guillemot Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2018 15:37:33

für eure Antworten!



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