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Forum: "mehrjährige Abordnung trotz Planstelle rechtens?"

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mehrjährige Abordnung trotz Planstelle rechtens?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: paletti123 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2019 19:58:36

Hallo,

Ich werde demnächst im 3. Jahr mit 100% von meiner Stammschule (GS) abgeordnet. Dazu im nächsten Jahr noch an 2 verschiedene Schulen. Ich bin verbeamtet und habe eine Planstelle mit vollem Deputat.

An meiner Stammschule gibt es keinen Personalüberhang. Im Gegenteil: es wurden junge Vertretungslehrer eingestellt.

Habe ich keinen Anspruch mehr auf meine Planstelle? Kann ich jetzt ewig abgeordnet  werden? Weder die Dienstordnung noch der Personalrat konnte helfen.

Ich bin fast 56 und befürchte,  die SL meiner Stammschule will die älteren Lehrer loswerden.

Muss ich die permanenten Abordnungen hinnehmen?

 

 



Warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2019 20:14:34

fragst du das nicht die zuständige Schulaufsichtsbehörde? Die kann dir doch dazu viel besser Auskunft geben, immerhin verschieben die dich doch.

Grundsätzlich ist es so, dass du Anspruch auf einen Arbeitsplatz hast. Das war's dann aber auch schon. Anspruch auf Einsatz an einer bestimmten Schule hast du nicht. Das Spekulieren darüber, wer wen loswerden will, würde ich mir schenken. Wenn du mal gesehen hast, wie von Ministeriumsseite Personal verplant wird, dann hat das nicht mehr viel mit Menschen, sondern nur mit Stundenzahlen zu tun. Die Schulleitung hat vielleicht Beratungsfunktion oder kann Wünsche äußern, aber echten Einfluss auf die Personalisierung hat sie nicht, es sei denn, eure SL dürfte selbst Personalentscheidungen treffen. In diesem Fall würde ich SIE fragen.

Hier wirst du sonst nur spekulative Antworten erhalten, weil niemand alle Fakten kennt.

 



da duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2019 21:53:22

sogar gegen den erklärten Willen der SL deiner Stammschule abgeordnet werden kannst, sind hier wirklich alle Möglichkeiten offen. Allein schon um deiner eigenen Gesundheit willen würde ich dir raten, dich von Vermutungen wie "die SL will ältere Lehrer loswerden" zu distanzieren. Die tun dir nicht gut, und ändern rein gar nichts an deiner Situation. Als verbeamtete Lehrkraft hast du jedenfalls keinen Rechtsanspruch auf Einsatz in einer bestimmten Schule, soweit ich weiß - die ADD könnte dich prinzipiell jederzeit von Kathmandu nach Timbuktu versetzen, wenn sie wollte. Als Angestellte bist du diesbzüglich besser gestellt, da im Arbeitsvertrag auch immer ein Erfüllungsort deiner Arbeitsleistung vermerkt ist. Soll der sich ändern, braucht es eine Änderungskündigung - bei Beamten braucht es diese AFAIK nicht.

Hast du schon das Gespräch mit der SL deiner Stammschule gesucht? Was sagt die ADD auf deine Fragen? Hast du schon versucht, Widerspruch gegen die Abordnung einzulegen? Im offiziellen Abordnungsschreiben muss da doch was vermerkt sein, wo man widersprechen kann. Hast du Kontakt zu KollegInnen deiner Stammschule? Die alle werden dir deutlich mehr sagen können als irgend jemand hier - wir können leider nur in die Kristallkugel blicken.



Die Frage ist ja auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2019 15:21:05

was hält dich dann an deiner Schule. Wenn Du nicht mehr gewollt bist, versuche es doch mittels Umsetzung woanders. Manchmal eröffnen sich dann auch ganz neue Möglichkeiten.



Ich gehe...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2019 11:32:27

... ganz mit palettis Annahme, dass die SL das initiiert hat oder fördert, dass du versetzt wirst. Zwar hat das Schulamt eigentlich noch den Daumen drauf, aber auch da gibt es - zumindest theoretisch - die Möglichkeit der Absprachen hinter den Kulissen.

Leider kann das Ganze ziemlich gut verschleiert werden, denn letztlich hat man das Recht auf seinen Arbeitsplatz und hat seine feste Stelle an Schule A, aber das Schulamt kann einen nach Bedarf (oder genauer gesagt: nach Belieben) abordnen; jederzeit und überall hin im Umkreis von 40 km, wenn keine Schwerbehinderung beim zu versetzenden Kollegen vorliegt.

Die Antwort lautet also: Ja, du kannst theoretisch noch die restlichen zehn Jahre abgeordnet werden.

Was kannst du tun? Erstmal versuchen, herauszufinden, was die Gründe sind. Da das aber auf dem Dienstweg ans SA geht, kann es sein, dass da nur Standardantworten kommen. Dann könntest du natürlich deine Personalakte einsehen, ob da was drinsteht, aber das wird sicher auch verschleiert notiert sein oder ganz nüchtern ohne Angaben von Gründen.

Mehr wird wahrscheinlich nicht drin sein. Aber ich würde definitiv auch nicht weggehen, schließlich würde ich mich selbst bei meinen verbleibenden 24 Jahren nicht nochmal woanders eingewöhnen wollen. Für 10 Jahre dann erst recht nicht.



Was heißt hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.06.2019 15:24:58

"ich würde definitiv auch nicht weggehen"? Als Beamter gehst du, wohin dein Dienstherr dich schickt. Das ist der Deal: Zuverlässige Bezahlung für zuverlässigen Dienst am Land.

Paletti, vielleicht ist ja auch die Definition einer "Planstelle", die dich irritiert. Eine Planstelle ist ja nur eine im Budget fest eingerechnete Bezügestelle, d.h. du bist im Haushalt fest eingeplant. Es hat nichts damit zu tun, dass du an eine bestimmte Schule verplant wirst. Und selbst, wenn du einer Schule als Stammschule zugeordnet bist, heißt das nur, dass deine Nebenakte dort geführt wird, nicht, dass du dort beschäftigt sein musst. Ich hatte an meiner Schule schon Namen auf der Personalliste, zu denen ich nie ein Gesicht gesehen habe. Reine Bürokratie.



Mitbestimmung des Personalratsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2019 15:11:22

Auch wenn das Sprichwort "andere Länder andere Sitten" bei Landesbeamtinnen und -beamten durchaus seine Berechtigung hat, sollte man doch klären, inwiefern der Schulpersonalrat bei einer Abordnung von mehr als 6 Monaten ein Mitbestimmgunsrecht hat.

In Hessen ist das so geregelt.

Vielleicht in anderen Ländern auch?



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