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Forum: "Wie siehts eigentlich mit meinen Urheberrechten aus?"

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Verzichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2012 06:51:38

Musst Du auch nicht. Die Verwertung aller Rechte, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit entstehen, gehören per Mitarbeitererfindungsgesetz dem Arbeitgeber.

Ich musste die verzichtserklärung als Student bzw. später als referendar unterschreiben, da ich in einem Wirtschaftsunternehmen meine Diplom-/Staatsarbeit erstellt habe, folglich noch Angehöriger der Uni bzw. Bediensteter des Landes NRW war und nicht Betriebsangehöriger. Als Angestellter des Unternehmens hätte ich diese Erklärung auch nicht abgeben müssen.

BTW wenn ich geniale Ideen habe, die mit meiner eigentlichen Tätigkeit nichts zu tun haben, z.B. als Bankkauffrau ein Kochbuch herausgebe, dann liegen die rechte bei mir. Ich muss allerdings meinen AG - die Bank - um Erlaubnis fragen wegen des Nebenverdienstes. Generell kann der eigentliche AG jegliche Form von Nebenbeschäftigungen verbieten. Wenn also der AG meint, dass eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Übungsleiter im Verein mit den Interessen des Betriebes, der mich beschäftigt, kollidiert, so kann er diese Nebenbeschäftigung untersagen.


Ist janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2012 14:33:31

alles schön und gut, aber dass diese Regelung auch für so läppische von Lehrern erstellte Arbeitsblätter gilt, überzeugt mich noch lange nicht.

Deswegen bitte ein Beleg für diese Behauptung.


Rechtsgrundsatzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2012 16:45:53

Wo kein Kläger, da kein richter.

Lass es einfach drauf ankommen oder frag einfach die für Dich zuständige Schulaufsicht/Rechtsdezernat.


habe ne E-Mail an die Schule geschicktneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ttthat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2012 11:25:27

mal sehen, wie lange sich das Material noch über Google finden lässt.

Böse Absicht war da bestimmt nicht hinter, nur eine Unbesorgtheit im Umgang mit dem Material, was man auf dem Computer hat...


@ttthatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2012 16:54:47

die "Unbesorgtheit", die meint, was im Netz zu finden ist (und gut ist) kann man unbesorgt transferieren...

dafyline


Sicher habenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2012 17:52:51

Arbeitgeber Rechte auch an geistigem Eigentum, wenn dies dann in der Arbeitzeit geschieht!
Ich habe aber auch Zeit außerhalb meiner Arbeitszeit und ich darf das, was ich dort mache durchaus auch für meine Arbeit verwenden, ohne dass es automatisch zum Eigentum meines Arbeitgebers wird. Und ich muss Zeit, die ich mit der Erstellung geistigen Eigentums verbringe, auch nicht meinem Arbeitgeber anzeigen noch von ihm genehmigen lassen. Anzeigepflicht bzw Genehmigungspflicht beteht nämlich nicht für alles was ich mache und tue!


Ich glaube auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2012 20:11:05 geändert: 18.12.2012 20:13:55

dass Arbeitgeber Rechte geltend machen können, wenn man
- während der Arbeitszeit
- mit Mitteln des Arbeitgebers
- die Inhalte/ Erkenntnisse (z.B. Geheimrezept von Coca Cola)

als sein Eigentum ausgeben bzw. damit Geld verdienen will. Was man in der Freizeit - mit Kenntnissen der Ausbildung/ Studiums - macht, ist unerheblich. Dafür lernt und zahlt man doch selbst.

Bin mal gespannt, wie die besagte Schule reagiert. VG


Ähm... Urheberrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: theonehelove Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2013 12:48:32

Alllso... der Treat ist schon etwas älter, aber egal. Ich hatte das ganze Thema noch vor einem halben Jahr in der Schule und ich versuche noch mal alles zusammen zu bekommen. Du bist Urheber deines Arbeitsblattes (DU, da DU es erstellt hast. Nicht der Arbeitgeber)sobald du es zu Papier bringst. Ei Urheberrechtlich geschütztes Werk muss:
-Aus einer sichtbaren Schicht (Papier) und einer unsichtbaren Schicht bestehen (Idee)
-noch in der Schutzfrist sein (Bei schriftlichem sind das glaube ich immer Lebenszeit des Aotors + 70 Jahre)
-es muss von einem Menschen geschaffen sein ( hab noch nie nen Elefanten ABs machen sehen)
-Das Werk muss eine gewisse gestalterische höhe besitzen (Das ist immer auslegungssache)

Sobald diese vier dDinge erfüllt sind ist das Werk Urheberrechtlich geschützt. Um apsolut sicher zu gehen immer Namen mit raufklatschen.
Nun kommt natürlich noch der Punkt: Und was mach ich, wenn jetzt jemand das Urheberrecht verletzt hat?
Naja....tja.... Man könnte (rein theoretisch gesehen) den ganzen Tag an Schulen und im Internet zubringen, um dann (falls zufällig jemand dein AB geklau hat und du das zufällig auch noch siehst) einen Anwalt einschalten
Oder man könnte sich, wenn die ABs einen gewissen Umfang haben bei der VG Wort (bzw T.O.M.) anmelden. Die übernehmen dann das mit dem Recherchieren und wenn man ganz viel Glück hat und die ganz viele Leute geschnappt haben bekommt man am Ende noch ein bisschen Geld von der Ausschüttung ( Alle einnahmen werden in einen Topf geworfen, Verwaltungskosten abgezogen und alle Autoren eines Genres bekommen den relativen gleichen Anteil . Ich würde ja noch etwas mehr auf ABs eingehen, aber meine Unterlagen dazu liegen leider im kalten, verregneten Deutschland
LOL
theonehelove


Ich schreib auch ab und anneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2013 13:11:49

für einen Verlag und hab auch einiges hier eingestellt.
Zur Verlagstätigkeit: Natürlich als Nebenerwerb beim Arbeitgeber (Freistaat Bayern) über den Schulleiter angemeldet. Da "Leistung" bezahlt, liegen Urheberrechte beim Verlag!
Ein früheres Buch ist ausgelaufen, der Verlag hat mir die Urheberrechte rückübereignet => ich muss selber schauen.
4-teachers - Materialien:
Auch da muss ich erst einmal selber schauen. Ein paar Mal hat schon jemand angefragt, ob er die Materialien (mit Quellenangabe) verwenden darf (kommerziell); das ist guter Stil und da sagt man gerne ja.
Wenn ich allerdings jemand finde, der schamlos klaut, dann gehts sehr schnell zum Rechtsanwalt. Eine nette Mail und dann bei fehlender Reaktion Abmahnung!
Umgekehrt versuche ich auch immer die Quelle anzugeben bzw. mir die Erlaubnis zu holen, ich bin doch kein ehemaliger Verteidigungsminister!
rfalio


@theoneheloveneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2013 14:44:03 geändert: 17.10.2013 16:07:34

Und was willst du uns jetzt mit deinem langen Schrieb sagen?



Viele Grüße nach Japan.

PS: Würde es dir sehr viel ausmachen, deinen Text nochmal Korrektur zu lesen? Dann ließe er sich auch leichter lesen... 12 Rechtschreibfehler, reichlich Zeichenfehler und ein abenteuerlicher Satzbau sind nicht gerade eine Empfehlung.


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