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Das Überspringen einer Jahrgangsstufe können Eltern für ein besonders befähigtes Kind bei der Schulleitung bzw. Klassenkonferenz beantragen. Es muss erwartet werden, dass es in seiner Lernentwicklung durch diese Maßnahme besser gefördert wird. Die Klassenkonferenz kann diese Maßnahme den Eltern auch selbst vorschlagen.
Einzelheiten sind in den Versetzungsordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Verfahrensvorschlag und Synopse der Länderregelungen




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