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Der Schuleinzugsbereich oder Schulbezirk ist ein abgegrenztes Gebiet, das einer Schule zugeordnet wird, so dass die Kinder, die dort wohnen, zu der genannten Schule gehören. Auch für Bildungsgänge oder Schulzweige der Sekundarstufe I können Einzugsbereiche festgelegt werden.

Der Schuleinzugsbereich wird vom Schulträger in Abstimmung mit dem Schulamt bzw. einer anderen entsprechenden Schulaufsichtsbehörde festgelegt. Er kann aus Orts- oder Stadtteilen, aber auch aus einzelnen Wohngebieten, Straßen oder Straßenteilen bestehen.

Besteht der Wunsch, ein Kind an einer anderen Schule anzumelden, ist ein Antrag auf Beschulung an einer nicht zuständigen Schule zu stellen.




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