| Kommentar von mariapizza am 25.01.2007 08:58:40 | |
| Wichtig ist, ... |
| ... dass manche Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung NACHRANGIG sind. Zunächst hat der Verkäufer die Wahl: Nachbesserung oder Neulieferung. (2x). Dann erst hat der Käufer die Entscheidung: Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, evtl. Schadenersatz ... ;-) |
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| Kommentar von phips am 16.08.2007 09:32:22 | |
| --> Kommentar |
| Das stimmt schon; in diesem Fall würden beide Antworten als Richtig bewertet; |
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| Kommentar von ninga81 am 15.11.2021 12:55:54 | |
| Vielen Dank! |
| Ich setze es zur eigenständigen Erarbeitung des Themas ein. |
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