| Kommentar von heidehansi am 01.03.2009 17:11:56 | |
| Das mit der Gutschrift |
| ist aber nicht in Ordnung: Rabatt in irgendeiner Form darf nur gegeben werden, wenn man schriftlich versichert, dass es NICHT an die Schüler weitergegeben werden darf. Es sei denn, es sind nicht mehr preisgebundene Restauflagen. |
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| Kommentar von dt-katrinsche am 01.03.2009 20:01:25 | |
| Genauer lesen... |
| ...der Rabatt wird nicht an die Schüler weitergegeben, weil Bücher -wie jwir und unsere Buchhandlung auch wissen- natürlich preisgebunden sind. Deshalb bekommen wir auch extra Bücher für die Schülerbücherei, wie ich es oben beschrieben habe! |
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